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MINDESTLOHN-RICHTLINIE DER EU ZWINGT DEUTSCHLAND ZUM HANDELN

Von CGB-Pressemitteilung, (Kommentare: 0)

Am 15.09.2022 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit eine Mindestlohnrichtlinie abgesegnet, mit der die Mindestlöhne in den Mitgliedsstaaten angehoben und die Tarifverhandlungen gestärkt werden sollen. Mit der Verabschiedung durch den EU-Rat am 04.10.2022 hat die Richtline Rechtskraft erlangt und muss nun inner- halb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden. Der Bremer CGB-Landesvorsitzende und stell- vertretende Vorsitzende der CDA/CGB-Bundesarbeitsgemeinschaft Peter Rudolph fordert dazu den Erlass eines Gewerkschaftsgesetzes. das die Rechtstellung der Gewerkschaften, die Anforderungen an ihre Tarif- fähigkeit sowie die Voraussetzungen und Grenzen von Arbeitskampfmaßnahmen regelt und Einschränkungen der grundgesetzlich verankerten Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie durch Richterrecht und hier insbe- sondere durch gesetzes-übersteigende Rechtsfortbildung Einhalt gebietet.

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Pinkeln wird teurer: Wenn es nicht so Ernst wäre, könnte man echt darüber lachen!

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Du wirst vom Wecker geweckt in der Koje auf dem Parkplatz. Brrr, nützt nichts, Aufstehen ist angesagt.

Dann schmeißt du deine Kaffeemaschine an, schnappst dir dein Handtuch, die Kulturtasche und machst dich auf den Weg zur Raststätte, denn Zähneputzen, Duschen und WC sind das Muss der Stunde.

Aber halt! Auch Geld mitgenommen? 70 Cent für die WC Nutzung sowie fürs Duschen und Zähneputzen je nach Raststätten 4 – 5 Euro.  Und ab Mitte November dann für die WC Nutzung und das Pinkeln statt 70 Cent einen ganzen Euro Eintritt!

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Hallo ! Das sieht der Gesetzgeber aber anders !

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Es ist ja schon am Rand der Lächerlichkeit wenn immer wieder die „ Weisungsbefugten „ in der Hierarchie der Logistik beim scheitern aller „ guten Vorsätze „ immer den Fahrer als Hauklotz präsentieren wollen . Stellt sich die Frage wenn es schief geht mit der Einhaltung der Sozialvorschriften , stehen wir als Fahrpersonal alleine im Regen ? Nein !

In der VO ( EG ) Nr. 561 /2006 Artikel 10 gibt uns der Artikel eindeutige Antworten zu dieser Frage . Hier in der RndNr. 15 finden wir eine Erklärung :

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EU-Gesetzgebung für Kraftfahrer: GTL-Delegation zu Besuch bei der CESI in Brüssel

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Am 7. Oktober begrüßten wir eine Delegation der GTL bei der CESI in Brüssel. Anlass war ein gemeinsamer Besuch bei der Europäischen Kommission zu Konsultationen zur EU-Gesetzgebung für Kraftfahrer. Ein Gastbeitrag von Hendrik Meerkamp, Referent im Generalsekretariat der Europäischen Union Unabhängiger Gewerkschaften (CESI).

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Ohne Einweiser fahren?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Ohne Einweiser sein Fahrzeug rückwärtsfahren kann sehr Teuer werden! Das musste in einem Streitfall vor dem Verwaltungsgericht in Würzburg ein Soldat schmerzhaft erfahren.

Der Hintergrund stellt sich wie folgt da.Der beklagte Soldat verursachte im Jahr 2019 mit dem ihm anvertrauten Dienstfahrzeug auf einem Truppenübungsplatz in Bayern einen Verkehrsunfall. ER rammte mit seinem M8 Sprinter DoKa beim Rückwärtsfahren einen hinter ihm stehendes andere Fahrzeug.Die Rücksicht für den Soldaten war wegen der aufbauten an seinem Fahrzeug stark eingeschränkt. Auch war kein Innenspiegel vorhanden.

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