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Wann darf ich ohne Kontrollgerät fahren?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Dazu sagt der Artikel 4 Buchstabe a der 561/2006/EG folgendes.

 

Die Vorschrift findet keine Anwendung, wenn die Tätigkeit der Fahrer auf einem abgeschlossenen privaten Gelände ausgeübt wird. Es ist jedoch nicht zwingend, dass das Gelände durch einen Zaun o.ä. Für die Öffentlichkeit nicht zugänglich ist. Es genügt, wenn das Gelände von der Zweckbestimmung her nicht als öffentlicher Weg gilt. So findet z.B. kein öffentlicher Verkehr auf einem Teilstück der Autobahn statt, das wegen Bauarbeiten gesperrt ist. Allerdings unterliegen nur die Fahrzeuge nicht der VO (EG) Nr. 561/2006 und der 3821/85, die ausschließlich auf nicht öffentlichen Straßen eines Wohngeländes oder auf einer Baustelle eingesetzt werden.

 

Klartext:

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Stellv. CGB-Bundesvorsitzender Henning Röders vertrat den CGB bei den Einheitsfeierlichkeiten

Von CGB-Pressemitteilung, (Kommentare: 0)

Die zentrale Feier zum Einheitsfeiertag wurde in Schwerin unter dem Motto „Vereint Segel setzen“ mit einem dreitägigen Bürgerfest groß gefeiert. Der Festgottesdienst fand im Schweriner Dom und der Festakt im Mecklenburgischen Staatstheater statt. Der CGB wurde dabei vom stellvertretenden CGB Bundesvorsitzenden Henning Röders repräsentiert.

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Auch das ist ein Arbeitsunfall!

Von Robin Harrison, (Kommentare: 0)

Du bist Disponent oder bist Schlosser in eurer Spedition oder bist Fahrer und möchtest nach dem wohlverdienten Wochenende wieder deine Arbeit aufnehmen. Du machst dich auf dem Weg zur Firma und stellst fest!!!  den Firmeneingangsschlüssel vergessen, der liegt zu Hause und auch Unterlagen oder andere wichtige notwendige Dinge und fährts wieder zurück nach Hause, um das alles zu holen.

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Ist das schon Verhöhnung ihrer eigenen Mitglieder?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Langsam, aber sicher kommt dem geneigten aufmerksamen Zeitgenossen schon der Gedanke, dass der DGB und seine Anhängsel in nicht geringem Ausmaß gegen die klaren Interessen der von ihnen vertretenen Arbeitnehmer in der Öffentlichkeit argumentieren und Auftreten.

Warum wir das ansprechen? Nun, das hat folgenden Hintergrund, der jedem Leser klar aufzeigt, dass er in den Fachgewerkschaften mit seinen Problemen eindeutig besser aufgehoben ist:

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