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In einer Auseinandersetzung zu diesem Thema musste am Ende das Bundesarbeitsgericht für Klarheit sorgen.
Der Hintergrund stellt sich wie folgt da.
Die Klägerin verklagte ihr Unternehmen, das in einem großen Unternehmensverbund im Einzelhandel eingebunden ist. Es kam zu einer Konzernbetriebsvereinbarung über die Einführung und Anwendung eines digitalen Mitarbeiterpostfachs, dass alle Personaldokumente, insbesondere Entgelt Abrechnungen, über einen externen in einem digitalen Mitarbeiterpostfach bereitgestellt werden und von den Arbeitnehmern über einen passwortgeschützten Online – Zugriff abrufbar sind.
Weiterlesen … Es geht um eure Lohnabrechnung
Seit der Gründung der GTL orientieren wir uns an der Realität, die unsere Mitglieder und wir selbst im realen Alltag vorfinden. Die Realität ist, wir sind an der Grenze des Erträglichen angekommen und wir befürchten, es wird für Arbeitnehmer (ob im Transportsektor oder im Lager) erst noch schlimmer werden, bevor überhaupt an eine Umkehr in besser Zeiten zu denken ist.
Erstes Beispiel
Weiterlesen … Was erwartet die GTL für das Jahr 2025?
Fährt ein Fahrer hartnäckig und aggressive äußerst dicht auf ein anders Fahrzeug auf und betätigt dabei zusätzlich die Lichthupe sowie die Hupe, so rechtfertigt dieses Verhalten zur Anordnung eines MPU-Gutachtens! Denn ein solches Verhalten lässt darauf schließen, dass der Fahrer für die Verkehrssicherheit gefährlich ist!
Weiterlesen … Auffahren und Drängeln im Straßenverkehr
Das BAG (Bundesarbeitsgericht) hatte in einem Fall zu beurteilen, ob der Arbeitgeber die Kommunikation seiner angestellten untereinander mithören kann und darf. Das nennt sich „Headset – System“! Die zur Überwachung der Arbeitnehmer iSd. § 87 Abs. 1 Nr.6 BetrVG bestimmt sein soll oder ist. Eine Einführung und Nutzung unterliegen auch dann der betrieblichen Mitbestimmung, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet werden.
Folgende Leitsätze sind zu beachten.
Weiterlesen … Darf der Arbeitgeber die Kommunikation der Arbeitnehmer untereinander mithören auch durch technische Einrichtungen?
Bekanntlich kann von der gesetzlichen Regelung zur Entgeltumwandlung nach § 1 a BetrAVG einschließlich des Anspruchs auf einen Arbeitgeberzuschuss nach § 1 a Abs. 1 a BetrAVG gemäß § 19 Abs. 1 BetrAVG auch in Tarifverträgen durchaus abgewichen werden, die bereits vor Inkrafttreten des Ersten Betriebsrentenstärkungsgesetzes am Januar 2018 geschlossen worden sind.
Zu diesem wegweisenden Urteil kam nun das Bundesarbeitsgericht.
Weiterlesen … Entgeltumwandlung für eure Altersvorsorge