Wie geht es mit mir weiter, nachdem mir gekündigt wird?

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Es sind wieder die nächsten 8000 Mitarbeiter in diesem Fall, der Post die ihren als sicher gehaltenen Arbeitsplatz verlieren werden.

Leider stellt sich die betroffene folgende Frage. Muss ich eigentlich weiterarbeiten, wenn man mir die Kündigung von Seiten der Arbeitgeber ausspricht?

Dazu erst einmal ja, ihr müsst während der ausgesprochenen Kündigungsfrist weiterhin am Arbeitsplatz erscheinen und unverändert weiterarbeiten. Und diese Frist beträgt oftmals einen mehrmonatigen Zeitraum in der Realität. Natürlich kommt es dazu das wütende und frustrierte Arbeitnehmer sich krankschreiben lassen wollen, aber das kann riskant sein bei einer falschen Krankschreibung.

Im Falle einer Freistellung ist für euch von Bedeutung, dass ihr nicht mehr arbeiten müsst, aber trotzdem weiterhin eueren Lohn erhaltet. Dazu kommt es wenn das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer völlig erschöpft ist.

Eine ausgesprochene Freistellung kann aber auch zu euer Nachteil sein. Denn wenn sie während der Kündigungsfrist (während des Kündigungsprozesses) nicht mehr eure Stelle arbeitet, wird der Anschein erweckt das ihr ihr gegen eure Pflichten verstoßen habt etwa Betriebsinterna nach außen getragen zu haben.

Es kommt aber auch dazu das der Arbeitgeber seine Lohnzahlungen einstellt! Hier ist in einem solchen Fall Vorsicht von euch angesagt! Wenn sie daher nicht zur Arbeit erscheinen, droht euch eine fristlose Kündigung und das kann in der Realität auch der beabsichtigte Zweck der Lohnverweigerung sein.

Beachte: Bei einer Fristlosen Kündigung müsst ihr nicht nur nicht mehr weiterarbeiten ihr dürft es auch nicht!

Während der ausgesprochenen Kündigungsfrist steht euch euer normales Gehalt oder Stundenlohn zu ohne jegliche Kürzungen! Dazu gehören auch die von euch eventuell geleisteten Überstunden oder Nachtzuschlägen.

Grundsätzlich endet das Arbeitsverhältnis, wenn die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Kommt es dazu das eure Kündigung später rechtskräftig für unwirksam am Arbeitsgericht erklärt wird, muss der Arbeitgeber euch wieder einstellen.

Hat ein Betriebsrat einer oder eurer Kündigung widersprochen bevor er euch kündigte, wird es Pikant, denn er muss den Betriebsrat über sein Ansinnen nach § 102 Abs. 3 BetrVG informieren und anhören. Und eure Vertretung hat die Möglichkeit der Kündigung zu widersprechen da wären zu nennen der Arbeitnehmer kann auf eine andere Stelle im Unternehmen versetzt oder besser eingesetzt werden, oder der betroffene Arbeitnehmer stimmt anderen Arbeitsvertragsbedingungen zu, unter denen er Weiterarbeiten könnte.

Es kann in seinem solchen Fall der Arbeitgeber trotz alledem bei seiner Kündigung beharren. Ihr erhaltet aber einen sogenannten Weiterbeschäftigungsanspruch

Das hat zu Folge das der Arbeitgeber euch während der gesamten Dauer der Kündigungsschutzklage, die wir für euch unserer Mitglieder einreichen, er euch weiterbeschäftigen und zu bezahlen hat. Natürlich steht euch zudem euer Urlaub und die Entgelt Fortzahlung bei Krankheit zu!

Hat der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht verloren müsst ihr sofort jede Tätigkeit im Unternehmen einstellen!

Habt ihr aber mit unserer Hilfe gewonnen, muss der Arbeitgeber euch in der Regel wieder einstellen, auch dann, wenn er Berufung einlegt und der Prozess vor einem zuständigen Landesarbeitsgericht fortgesetzt wird.

Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber eure Weiterbeschäftigung ablehnen, auch wenn ihr in erster Instanz gewonnen habt.

Stellen wir also folgendes fest:

Nach einer ausgesprochenen Kündigung müssen wir zunächst weiterarbeiten, bis die Kündigungsfrist endet. Ausnahmsweise darf der Betroffenen dann zu Hause bleiben, insbesondere bei einer Freistellung durch den Arbeitgeber.

Ihr erhaltet während der Kündigungsfrist euer gewohntes Gehalt ohne Kürzungen.

Nach der Kündigungsfrist ist euer Arbeitsverhältnis grundsätzlich beendet! Aufgepasst! Ihr dürft dann nicht mehr im Unternehmen, das euch die Kündigung ausgesprochen hat nicht mehr weiterarbeiten, es sei denn ihr habt gegen eure Kündigung klage eingereicht, dann muss der Arbeitgeber euch unter Umständen für die Dauer des Prozesses weiterbeschäftigen.

Einen Weiterbeschäftigungsanspruch habt ihr insbesondere dann, wenn euer GTL-Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat oder das angerufene Arbeitsgericht eure Kündigung in der ersten Instanz für unwirksam erklärt hat.

Wir hoffen sehr das wir vielen Kollegen und Kolleginnen aufzeigen konnten, wie ihr die Realität sehen solltet. In der Industrie und dem produzierenden Gewerbe sind schon so viele Arbeitsplätze verloren gegangen und nach Besserung sieht es nach wie vor nicht aus.

Wir halten unsere zusagen jeden Tag jede Stunde, die wir gegenüber euch getätigt haben, ein, im Gegensatz so manch anderer.

Werdet auch ihr Mitglied in der Fachgewerkschaft

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