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Entgeltfortzahlung ab meiner Unterschrift zum Arbeitsvertrag ?

Von Matthias Huckebrink, (Kommentare: 0)

Es war schon spannend, wie es mit der eingereichten Klage eines Arbeitnehmers vor dem Landessozialgericht in Bremen ausgehen wird.

Was war der Hintergrund der Auseinandersetzung?

Der Kläger war ein Arbeitsloser aus dem Landkreis Cuxhaven dessen Anspruch auf Arbeitslosengeld auslief. Er Unterschrieb danach einen Arbeitsvertrag bei einem Reinigungsunternehmen einen Arbeitsvertrag als Lagerist zu einem Monatslohn von 3000 € Brutto.

Der danach klagende Arbeitnehmer trat jedoch seine Arbeit nie an! Er war vom ersten Tag an krankgemeldet! Daraufhin kündigte ihm die Reinigungsfirma nach zwei Wochen innerhalb der üblichen Probezeit.

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Was ist zu beachten bei Sozialabfindungen?

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Ist durch eine angerufene Einigungsstelle ein Sozialplan beschlossen worden, der erfolglos gerichtlich angefochten wurde, werden zu dem im Sozialplan festgelegten Zeitpunkt und nicht erst mit Rechtskraft der Entscheidung in dem Beschlussverfahren über die sogenannte Wirksamkeit des Einigungsspruchs fällig Das ist für die betroffenen Arbeitnehmer von großer Bedeutung!

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Tiefe Trauer über den Anschlag auf eine Gewerkschaftskundgebung in München

Von CGB-Pressemitteilung, (Kommentare: 0)

In München ist ein Mann mit seinem Fahrzeug in eine Kundgebung der Gewerkschaft ver.di gefahren und hat mehrere Menschen schwer und zum Teil lebensgefährlich verletzt. Der CGB verurteilt solche Anschläge aufs Schärfste und drückt den Verletzten und ihren Familien sein Bedauern und seine Betroffenheit aus.

Der Generalsekretär des Christlichen Gewerkschaftsbundes (CGB) Christian Hertzog sagte hierzu." Wir sind bestürzt und tief betroffen über die Geschehnisse in München. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Betroffenen und ihren Angehörigen. Wir drücken auf diesem Weg unseren Respekt und unsere Betroffenheit aus. Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Gewerkschaftskolleginnen und -kollegen."

V.i.S.d.P. Christian Hertzog Generalsekretär

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Nein der Winter ist noch nicht vorbei!

Von Robin Harrison, (Kommentare: 0)

Der eigentliche Wintermonat ist der Februar und es ist also noch nicht vorbei. Wie steht es eigentlich für uns Arbeitnehmer, wenn wir durch Witterungseinflüsse bedingt nicht wie vorgesehen pünktlich auf unserer Arbeitsstelle erscheinen können? Das kann Schnee oder Eis aber wie wir vor kurzem erst erleben mussten auch Hochwasser gewesen sein.

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Ja wir haben das 50. Lebensjahr erreicht.

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Sobald wir als Arbeitnehmer das 50 Lebensjahr überschritten haben ändern sich im Arbeitsrecht einige Entscheidende Dinge zu deinen Gunsten, die du wissen solltest!

An erster Stelle ist hier dein Kündigungsschutz zu nennen dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)denn das spielt für den Betroffenen oder der Betroffenen eine wichtige Rolle. Denn besonders ältere Arbeitnehmer genießen einen erweiterten Schutz vor betriebsbedingten Kündigungen.

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