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Wir sollten alle einmal aufpassen zum Jahresende !

Von Robin Harrison, (Kommentare: 0)

Unsere persönlichen Ausgaben, die mit unserem Beruf zusammenhängen, können wir als Beschäftigte in unserer Steuererklärung als sogenannte Werbungskosten absetzen. Diese Beträge werden von den Finanzämtern pauschal berücksichtigt und der Betrag für das Jahr 2022 automatisch mit 1200 € auch anerkannt.Frage von den noch real 15 Millionen Arbeitnehmern und auch Arbeitnehmerinnen wann werden denn diese Beträge der Realität angeglichen?

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Führerschein weg und das zu Recht!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

In diesem zugrunde liegenden Fall ging es um den Entzug einer Fahrerlaubnis in Berlin. Dort wurde einem Kläger vor dem Verwaltungsgericht die Fahrerlaubnis entzogen nach unglaublichen 159 Parkverstößen und 15 nachgewiesenen Geschwindigkeitsüberschreitungen in einem Jahr!!!Die dort zuständige Behörde entzog dem Kläger daher die Fahrerlaubnis und begründete das mit der offensichtlichen fehlenden Fahreignung.

 

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Cannabiskonsum und die Fahrerlaubnis.

Von Robin Harrison, (Kommentare: 0)

Vor dem Verwaltungsgericht in Trier kam es zu einer spannenden juristischen Urteilsverkündung.Der Hintergrund: Der Auseinandersetzung lag die die Anordnung des in diesen Fall zuständigen Eifelkreis von Bitburg – Prüm über die hier zu Entscheidende Fahrerlaubnisentziehung zugrunde., gegen die nun der Antragsteller in einem Eilverfahren bei Gericht nachgesucht hat.

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Ein Betriebsrat macht für uns Arbeitnehmer Sinn!

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Das ein gewählter BR für die Arbeitnehmerseite mehr als Sinn macht zeigt folgender Streitfall, der vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu beurteilen war.Es ging um einen Arbeitgeber, der wiederholt Kündigungen ausspricht, ohne den dortigen Betriebsrat dazu anzuhören. Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte in einem derartigen Fall eine Ordnungsstrafe bzw. Ordnungsgeld von 10. 000 € angedroht.

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Wenn es kracht im Kreisverkehr!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Zu einem solchen Vorfall hatte das Oberlandesgericht in Koblenz eine Entscheidung zu erarbeiten. Was war der Hintergrund?

In dem Fall ging es um einen Fahrer, der mit völlig überhöhter Geschwindigkeit seinen Wagen in den Kreisverkehr gesteuert hatte. Ohne zu bedenken, dass auch hier im Kreisverkehr der Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt des anderen nicht missachten darf.Er war so schnell, dass er über die Mittelinsel des Kreisverkehrs fuhr und geriet danach links neben eine Autofahrerin. Die Fahrzeuge krachten also zusammen.

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