Spannende Frage, arbeitsmedizinischen Untersuchung.

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Wie ist die Rechtslage bei einer vom Arbeitgeber angeordneten arbeitsmedizinischen Untersuchung, wenn der Termin außerhalb der normalen Arbeitszeit angesetzt ist. Zum Beispiel ihr fahrt in Schicht (hier in der Nachtschicht) kommt zum Standort zurück und sollt dann den Arzttermin wahrnehmen.

Dazu sollten wir den im MTV – NRW § 7 zu Rate ziehen.

Freistellung und Entgeltfortzahlung

  1. Jeder Arbeitnehmer hat ausschließlich bei folgenden Tatbeständen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit und Fortzahlung des Lohns

Für einen Tag:

  1. a) Bei eigener Hochzeit oder eigener Silber Hochzeit,
  2. b) bei hochzeiten von Kindern sowie Silbernen oder Goldenen Hochzeiten von Eltern oder Schwiegereltern,
  3. c) bei Wohnungswechsel einmal im Kalenderjahr,
  4. d) bei Todesfall von Familienangehörigen (Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner, Kinder, Geschwister, Großeltern, Eltern und Schwiegereltern des Arbeitnehmers)
  5. e) bei Niederkunft der Ehefrau

für zwei Tage:

  1. f) bei Todesfall von Familienangehörigen des eigenen Hausstandes
  2. Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf bezahlte Freistellung für notwendig versäumte Arbeitszeit bis zu einer Höchstdauer von einem Arbeitstag bei ärztlicher Behandlung des arbeitsfähigen Beschäftigten.

Am Ende der 4. Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch für 48 Stunden.

Damit sollte die Frage ob euch eine Entlohnung zusteht, beantwortet sein.

Was ist aber in einem Fall, wenn Ihr von zu Hause aus einen langen Anfahrweg zu dem vorgegebenen Arzt zu bewältigen habt? Ist ein Betriebsrat vor Ort sollte dieser eingebunden sein und dafür Sorgen das der betroffene Arbeitnehmer eine schriftliche Aufforderung erhält. Denn bei einem Wegeunfall zum Arzt stellt das einen Arbeitsunfall da und hat enorme Auswirkungen bei der Lohnfortzahlung und im schlimmsten Fall für die Rentenansprüche für die hinterbliebenen.

Im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sollte alle Beteiligten auf diese Aspekte genau achten.

Wir hoffen euch aufgezeigt zu haben, wo eure legitimen Ansprüche bestehen, und auch wie alle Beteiligten verantwortungsvoll handeln sollen bzw. müssen.

Eure Fachgewerkschaft GTL, wie immer zuverlässig an eurer Seite.

 

Zurück