A – 5 Streik

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Nachdem sich nun die Rauchwolken verzogen haben sollten wir alle einmal das Resümee zu dieser Sache ziehen.Zuallererst ist es für jedem der selbst zum Fahrpersonal gehört, überhaupt kein Wunder und löst auch kein Erstaunen aus was dort sichtbar geworden ist. Und wer sich einmal vergegenwärtigt das es sich bei diesen Ausgebeuteten Menschen aus Drittländern wie Aserbaidschan und auch Georgien handelte, muss sich spätestens jetzt die Frage stellen, ist die Drittstaatenregelung nicht das Einfallstor zur Ausbeutung dieser Menschen? Wir erwarten eine Verschärfung dieser Regelung oder aber einer kompletten Aussetzung.

Wie konnte es sein das diese Armen Teufel über Monate im LKW übernachtend durch Europa disponiert wurden? Es ist ja schon jedem bekannt das man die Fahrzeuge an den Wochenenden über die Grenzen nach Deutschland schickt um hier zu Übernachten da man weiß das hier die Wochenruhezeitregelung nach Artikel 8 der 561/2006 so gut wie nie kontrolliert wird.

Des Weiteren stellt sich uns die dringende Frage, waren diese Fahrer auch im Kabotage Bereich in Deutschland etwa unterwegs? Wenn ja stellt sich die Frage ist das denn auch überprüft worden? Wenn nicht warum? Wenn ja, wie ist das Ergebnis?

Jeder der Großlager anfährt oder etwa große Baustoffunternehmen konnte zuletzt das geradezu explosionsartige Erscheinen von LKW aus den östlichen Nachbarländern, die dann wiederum wochenlang im jeweiligen Land verbleiben! Wird das ausreichend überprüft?

Zur Kabotage und Mindestlohn sagt der Zoll folgendes aus!

Vom Mindestlohn umfasst sind unabhängig vom Sitz des Arbeitgebers u.a. Kabotage Beförderungen, also Fälle, in denen eine Kraftfahrerin oder Kraftfahrer für ihren oder seinen Arbeitgeber mit Sitz im Ausland eine Beförderungsdienstleistung mit Anfangs - und Endpunkt in Deutschland erbringt.

Sofern das Mindestlohngesetz Anwendung findet, gilt für das Meldeverfahren Folgendes:

Für die jeweiligen Arbeitgeber!

Artikel 1 Absatz 11 Buchstabe a der Richtlinie (EU) 2020/1057 regelt die Übermittlung von Entsendemeldungen im Straßenverkehrssektor über den Binnenmarkt – Informationssystem (IMI).

Den Link zur IMI – Schnittstelle zur Übermittlung von Entsendemeldungen im Straßenverkehrssektor finden Sie im Portal für Straßenverkehr – Entsendemeldungen.

Sollte es zutreffen das der Arbeitgeber in diesem zugrunde liegenden Fall sehr wohl dem nachgekommen ist, dann entpuppt sich das Ganze für uns als reine Nebelkerze, die dazu aufruft, vom Gesetzgeber dringende Änderungen zum Wohle des Fahrpersonals vorzunehmen.

Wir hoffen das wir euch aufzeigen konnten wie umfangreich und auch verwirrend die Gesetzesvorgaben sind, aber auch wie katastrophal verstreut die Kontrollen sind. Man kann zu der Befürchtung kommen das dies auch gewollt ist. Frankreich, Belgien, Niederlande, Österreich ein Polizist und der hat alles, was er benötigt aber auch alles zu kontrollieren. Und in Deutschland? Wild – West?

Eure zuverlässige GTL steht immer an eurer Seite!

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