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Zurück zur echten Arbeitnehmerinteressenvertretung!

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Das ist für die GTL seit Gründung das das allein gültige Motto.  Wie kann es sein, dass diejenigen, die sich selbst als die Bannerträger der Arbeitnehmer darstellen, es in den vergangenen Jahren nachweislich geschafft haben, derart desolate Tarifverträge abzuschließen? Tarifverträge, die dazu geführt haben, dass wir Betroffene feststellen müssen, dass unsere wahre und reale Kaufkraft auf der Höhe von 2015 verharrt.

Denn alle vergangenen Lohnsteigerungen wurden nachweislich von der sogenannten kalten Progression oder von der unerträglichen Steuer- und Abgabenerhöhungen überproportional aufgezehrt. Die ständigen Erhöhungen für Rentenabgaben und Krankenkassen kommen schmerzhaft hinzu!

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Zum Thema der Bereitschaftszeiten für das Fahrpersonal.

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Die mit dem Gesetz zur Änderung personalbeförderungsrechtlicher Vorschriften und
arbeitszeitrechtlicher Vorschriften für Fahrpersonal vorgenommenen Änderungen des
Arbeitszeitgesetzes sind am 1. September 2006 in Kraft getreten. Da das
Arbeitszeitgesetz in wesentlichen Teilen bereits zuvor den Vorgaben der EU –
Fahrpersonalrichtlinie entsprach, war nur noch eine Restumsetzung einzelner
Richtlinienbestimmungen erforderlich. Neu in dasArbeitszeitgesetz aufgenommen
wurden die Vorgaben über die wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Artikel 4 der
EU Fahrpersonalrichtlinie, die Verpflichtung desArbeitgebers vom
Beschäftigten schriftlichAuskunft über in einem anderenArbeitsverhältnis
geleisteteArbeitszeiten einzuholen sowie die Pflicht desArbeitnehmers, diese
Angaben schriftlich vorzulegen (Artikel 4 der EU-Fahrpersonalrichtlinie).

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Streit um das Handy landet am Bundesarbeitsgericht.

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Der Hintergrund des Rechtsstreits war das ausgesprochene Handyverbot am Arbeitsplatz eines Arbeitgebers! Und ja, gerade im LKW oder Bus oder im Bereich der Lagerung, wobei alle diese Gruppen immer voll konzentriert sein müssen, sollte das auch beachtet werden. Zurück zum Rechtsstreit.

In diesem zugrunde liegenden Fall hatte ein Arbeitgeber angeordnet, dass ab sofort bzw. künftig die Nutzung von Handys zu privaten Zwecken während der Arbeitszeit verboten also nicht mehr gestattet ist.

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Etwas für unsere Unternehmer bzw. Arbeitgeber

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Es hat etwas Belustigendes, wenn man feststellen kann, dass der Staat, doch Fehler macht trotz gegenteiliger Bekundungen eines „Bundesministers“ der besonderen Prägung!

Eine Klägerin hatte in Eigeninitiative, von der Bundesrepublik Deutschland die Rückerstattung ihrer gezahlten Maut verlangt. Sie beanstandete in ihrer Klage die eingerechnete und eingezogenen Kostenanteile der Verkehrspolizei plus der Verzinsung (nur) für den Zeitraum vom 1.Januar 2016 bis zum 27.Oktober 2020. Dem gab das Gericht nach einem abgelehnten Bescheid nun statt.

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