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In das Ausland verlegt werden ?

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

Kann mein Arbeitgeber mich dazu Anweisen, dass ich für ihn im Ausland arbeiten bzw. verlegt werden kann?

Nun wir als Fahrpersonal kennen es nicht anders bei der Ausübung unseres Verantwortungsvollen Berufs. Die Frage wird aber spannender, wenn etwa der Reparaturtrupp wegen einer Technischen Panne oder aber ein Disponent in einer Filiale im Ausland für eine bestimmte Zeit oder aber ein Lagerfacharbeitnehmer dort dringend benötigt wird und dort gebraucht wird. Müssen wir darauf eingehen?

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Befristeter Arbeitsvertrag

Von Tuncay Öztunc, (Kommentare: 0)

Wer lediglich einen befristeten Arbeitsvertrag angeboten bekommt und das auch in euren Interesse ist, sollten einige wichtige Dinge unbedingt eure Beachtung finden.

In einer juristischen Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht in Berlin kam es in dieser Sache zu einem aufschlussreichen Urteil. In dem hier zugrunde liegenden Fall haben der Arbeitnehmer und die Arbeitgeberin einen befristeten Arbeitsvertrag mit einem Mechatroniker geschlossen. Dieser befristete Arbeitsvertrag wurde jedoch nicht mit der üblichen eigenhändigen Namensunterschrift auf dem Vertrag abgeschlossen, sondern unter der Verwendung einer sogenannten elektronischen Signatur.

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Berufskraftfahrer*innen im Mittelpunkt: Branchentreffen zur Initiative „Fahren für Deutschland"

Von Pressemitteilung, (Kommentare: 0)

Auf Einladung der Initiative „Fahren für Deutschland“ trafen sich am 23. November 2023 in München Key Player der Transport- und Logistikbranche und engagierte Trucker zu einem Gipfeltreffen. Erklärtes Ziel: Gemeinsam an Lösungen für drängende Problemstellungen der Transportbranche zu arbeiten, konkrete Maßnahmen abzuleiten und die Aktivitäten der einzelnen Akteure miteinander zu harmonisieren. In einem gemeinsamen Kommuniqué verabschiedeten die Teilnehmer und Teilnehmerinnen die in vier Themen-Workshops ausgearbeiteten Maßnahmen.

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Ich Kündige? Dann aber richtig!

Von Tuncay Öztunc, (Kommentare: 0)

Wenn du deinem Arbeitgeber die Rote Karte zeigen willst, also Kündigen dann solltest du einige Dinge beachten.

Und zuallererst, du musst deinem Arbeitgeber deinen Grund zu deiner Entscheidung mitteilen!!!

Kurz und bündig, deine Kündigung bedarf von deiner Seite keinerlei Angaben irgendeines Grundes. Wenn du kündigst, kannst du zwar sagen was deinen Kündigungsgrund auslöste, du musst es aber nicht!

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