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Schlupfloch Kabotage!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Es kommt einem als betroffener Fahrer, der bei einer Deutschen Spedition beschäftigt ist vor, dass die Regelungen zum Kabotage Transport dazu dienen mit unlauteren aber „geduldeten“ Möglichkeiten die Löhne in Deutschland im Kraftverkehr zu drücken. Auch erstaunt es uns „Laien“ immer wieder wie mit vollem Einsatz der „Kontrollbehörden“ wahrscheinlich bewusst vorbei „Kontrolliert“ wird. Denn nicht nur angemessene Löhne für das Fahrpersonal werden unterminiert, sondern es gehen dem deutschen Fiskus ja massiv die Gewerbesteuer einnahmen sowie Einnahmen für die Sozialversicherungssysteme verloren oder etwa nicht? Frage, wer und wie oft wird die Einhaltung

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Überstunden! Kann eine Betriebsvereinbarung unwirksam sein?

Von Manfred Gadau, (Kommentare: 0)

Natürlich kann eine Betriebsvereinbarung vor Gericht als nicht wirksam angesehen werden wie in diesem zugrunde liegenden Fall. Was war der Streitpunkt der Kontrahenten?

Nun, es gab eine Gesamtbetriebsvereinbarung zwischen einer Gewerkschaft und einem Gesamtbetriebsrat in diesem Fall. Und diese Vereinbarung, die im Rahmen einer vereinbarter „Vertrauensarbeitszeit“ ( in diesem Fall Gewerkschaftssekretäre „ dazu führte das Mehrarbeit zu leiten sei. Zum Ausgleich hierfür sollte pauschal eine näher bestimmte Anzahl von freien Arbeitstagen im Kalenderjahr gewährt Werden. Das angerufene Bundesar

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Änderungen des Artikel 9 der Richtlinie 561/2006/EG

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

  1. Artikel 9 wird wie folgt geändert:

       9.a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

„ ( 1 ) Legt ein Fahrer , der ein Fahrzeug begleitet , das auf einem Fährschiff oder mit der Eisenbahn  befördert wird , eine regelmäßige tägliche Ruhezeit oder eine reduzierte wöchentliche Ruhezeit ein, so darf diese Ruhezeit abweichend von Artikel 8 nicht mehr als zwei Mal durch andere Tätigkeiten unterbrochen werden , deren Gesamtdauer eine Stunde nicht überschreiten darf. Während dieser regelmäßigen täglichen Ruhezeit oder reduzierten wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine Schlafkabine, eine Schlafkoje oder ein Liegeplatz zur Verfügung stehen.

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Ja wenn das so einfach ist, dann Bitte auch so für LKW und Busfahrern aktiv werden!

Von Reinhard Assmann, (Kommentare: 0)

Letztens im TV sahen wir die (Achtung ab jetzt viel Satire alla einer gewissen Glosse aus Berlin) die „Marie Antoinette „der selbigen Kaste! Was hatte sie zu verkünden an das popelige Fußvolk und Steuer – Leibeigene?

Na, wer ahnte es nicht? Eine neu Zwangssteuer für was auch immer nennt sich wie CO2 „Bepreisung „nun auch nicht Steuer, sondern Abgabe für „das Tierwohl „! Ein Rheinländer würde an diesem Punkt zu der neuen Erkenntnis kommen das ganze Jahr ist Karneval oder wir haben es mit Spätfolgen von BSE zu tun.

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Diese Änderungen treten heute in Kraft

Von Ralf Vüllings, (Kommentare: 0)

 

 

Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit

In der Zeit vom 1. Juli bis zum 31. August eines jeden Jahres ist der Lkw-Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. Lastwagen mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen, sowie Lkw mit Anhängern, dürfen während der Sommerferien einen Großteil der deutschen Autobahnen auch Samstags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr nicht mehr befahren. Das an Sonn- und Feiertagen von 0.00 - 22.00 Uhr für das gesamte Straßennetz geltende Lkw-Fahrverbot (Paragraf 30 Absatz 3 Straßenverkehrs-Ordnung) gilt unverändert.

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