Verordnung zur Ablösung der Berufskraftfahrer – Qualifikationsverordnung und zur Änderung andrer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Drucksache 598/20

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

1. Problem und Ziel Der Erlass der Richtlinie ( EU ) 2018/645 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. April 2018 zur Änderung der Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter – oder Personenkraftverkehr und der Richtlinie 2006/126/ EG über den Führerschein ( ABI. L 112, vom 2.5.2018 , S. 29 ) führte neben der Überarbeitung des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes auch zu einer Überarbeitung der Durchführungsverordnungsvorschriften . Insbesondere die Aktualisierung der zu vermittelnden Kenntnisbereiche im Rahmen der Grundqualifikation und im Rahmen der Weiterbildung unter Wahrung der Qualitätsstandards und unter Sicherstellung der Nutzeridentifizierung in begrenztem Umfang in Form des e – Learnings stattfinden können. Den Einsatz von e – Learning im Rahmen des Unterrichts hat die Bundesrepublik Deutschland bereits in der Vergangenheit ermöglicht. Eine Neuerung ist hingegen die Möglichkeit , andere abgeschlossene spezielle Ausbildungen bzw. Schulungen , die im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Fahrer im gewerblichen Güter – oder Personenkraftverkehr stehen , durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf den Unterricht zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation und auf die Weiterbildung anrechnen zu lassen . Diese von der Richtlinie geschaffene Möglichkeit setzt die Bundesrepublik Deutschland unter Berücksichtigung des derzeitigen Fahrermangels sowie zur Verringerung der finanziellen Belastung der Berufskraftfahrer in dieser Verordnung um . Eine weitere Neuerung ist , dass nun zum Nachweis des Abschlusses der Grundqualifikation , der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung bundesweit ein Fahrerqualifizierungsnachweis auszustellen ist. Die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein als Nachweis einer gültigen Qualifikation läuft somit aus. Das Verfahren zur Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises ist zu beschreiben. Lösung Die Durchführungsvorschriften sind im Wege einer Verordnung auf der Grundlage der Ermächtigung im Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz neu zu erlassen. Erforderliche Verfahrensvorschriften zur Anrechnung anderer abgeschlossener Ausbildungen sowie zur bundesweiten Ausstellung von Fahrerqualifizierungsnachweisen sind zu erlassen sowie die Lerninhalte der beschleunigten Grundqualifikation und der Weiterbildung anzupassen. Bis zur Inbetriebnahme der Schnittstelle für die anerkannten Ausbildungsstätten zum Berufskraftfahrerqualifikationsregister sind weiterhin Teilnahmebescheinigungen auszustellen und Übergangsvorschriften vorzusehen . So an dieser Stelle jetzt mal Stopp . Was folgt sind 50 Seiten. Erkenntnis ? Nun es gibt wieder neu Verordnungen die wieder einmal uns betreffen in den verschiedensten Formen . Mit anderen Worten . Wenn sie schon schlecht Entlohnt werden kann man ihnen das auch noch zumuten . Eure KFG

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