Wichtige Veränderung bei grenzüberschreitenden Transporten!
Am 02.Februar 2022 tritt eine Änderung der Sozialvorschriften im Ramen des EU-Mobilitätspakets in Kraft!
Am 02.Februar 2022 tritt eine Änderung der Sozialvorschriften im Ramen des EU-Mobilitätspakets in Kraft!
Stellungnahme zur Bewertung des Bedarfs an spezifischen Lenk- und Ruhezeitregelungen für Fahrer bei der Personenbeförderung im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen der Fachgewerkschaft GTL.
In der ganzen Spannbreite der Vorschriften für das Fahrpersonal wird aus unserer Sicht schon bei der Inkraftsetzung der 561/2006/ EG der fundamentale Fehler begangen den Transport von Gütern und Personen unterschiedlich auch und gerade im Blickfeld der Sicherheit unterschiedlich einzuordnen.
Auch Tarifverträge stimmen offensichtlich nicht immer mit geltendem Recht überein. Diese Erkenntnis trat bei einem Rechtsstreit zu Tage, der bis vor das Bundesarbeitsgericht getragen wurde.Der Hintergrund stellte sich wie folgt dar. Es bestand in einem Tarifvertrag eine Regelung, nach der sich der Zuschlag für geleistete Nachtarbeit halbiert, wenn sie innerhalb eines bestehenden Schichtsystems verstößt sie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Absatz 1 GG. Dies Entschied das letztendlich angerufene Bundesarbeitsgericht.
„Will das Glück nach seinem Sinn,
dir was schenken,
sage Dank und nimm es hin
ohne viel Bedenken.
Jede Gabe sei begrüßt,
doch von allen Dingen:
Das, worum du dich bemühst,
möge dir gelingen.“
(Wilhelm Busch)
Strahlend wie ein schöner Traum,
steht vor uns der Weihnachtsbaum.
Seht nur, wie sich goldenes Licht
auf den zarten Kugeln bricht.
“Frohe Weihnacht” klingt es leise
und ein Stern geht auf die Reise.
Leuchtet hell vom Himmelszelt
hinunter auf die ganze Welt.