Linksabbiegen mit schweren Folgen!

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

In einem Gerichtsverfahren zugrunde liegenden Vorfall ging es um einen Unfall mit schweren Folgen. Was war geschehen?Morgens und das schon im Jahr 2014 kam es im wunderschönen Bayern auf einer Kreisstraße zu einem berührungslosen Unfall! Ein Landwirt wollte mit seinem Traktor links in einen Feldweg abbiegen. Genau in diesem Moment wurde er aber von einem anderen Fahrzeug überholt.

Der Fahrer der überholte gab an, dass er vom Abbiegevorgang der Trecker derart überrascht war, dass er in der Folge ein Ausweichmanöver unternehmen musste und dabei mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum prallte. Nun klagte er gegen den Trecker Fahrer und dessen Haftpflichtversicherung auf Zahlung von Schadensersatz.

Im ersten Verfahren vor dem Landgericht München I wurde seine Klage abgewiesen.

Im zweiten Verfahren vor dem Oberlandesgericht München wurde aber zu Gunsten des Klägers, der vor einem Baum geprallt war, entschieden. Es kam zu der Beurteilung das ihm sehr wohl ein Anspruch auf Schadensersatz zustehen würde.Auch habe das Sachverständigengutachten ergeben, dass der Trecker Fahrer gegen seine Pflichten nach § 9 Abs. 1 StVO beim Abbiegen verstoßen hatte. Denn er der Trecker Fahrer, hätte sehen müssen, wenn er seiner „Rückschaupflicht“ vor dem Abbiegen nachgekommen wäre. Auch hätte der Beklagte von seinem geplanten Abbiegevorgang sofort Abstand nehmen müssen, um das Ausweichmanöver des Klägers zu verhindern.

Das angerufene Oberlandesgericht stufte den ersichtlichen Pflichtverstoß (Rückschaupflicht des beklagten Trecker Fahrers) als so schwerwiegend ein, das es die übliche bei einem Überholmanöver in der Regel zu berücksichtigende Betriebsgefahr des Klägerfahrzeugs nun vollständig hinter dem Verschulden des Beklagten zurückstufte. Auch sei dem Kläger keinerlei Mitverschulden anzulasten, da für ihn nicht erkennbar war, dass der Beklagte nach links abbiegen wollte.

Quelle: Oberlandesgericht München.

              Urteil vom 06.10.2021

  • 10 U 1012/19

Das ist ein wichtiges Urteil für die Kollegen, die in Lohnunternehmen für die Landwirtschaft tätig sind und ebenso auch LKW fahren in der Praxis.

Also aufpassen und immer Heil zu Hause ankommen!

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