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Parkplatzgebühr wer zahlt?

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Es wurde folgende Frage an uns gesendet. Mir bot sich keine Gelegenheit mit meinem LKW einen geeigneten kostenlosen Parkplatz anzufahren, um meine Lenkzeiten nicht gesetzwidrig zu überschreiten und die vorgeschriebene Ruhezeit einzulegen. Verursacht wurde es durch einen nicht vorhersehbaren längeren Unfall Stau. Mein Arbeitgeber war der Meinung das ich selbst die 10 € Parkplatzgebühr zu tragen hätte.

Dazu haben wir eine andere Meinung, die auch schon des Öfteren in entsprechenden Urteilen bestätigt wurde. Wir begründen das ebenso wie die Gerichte mit folgendem Argument.

Arbeitsmangel:

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Kann der Arbeitgeber bei Arbeitsmangel „so einfach den Zwangsurlaub“ bestimmen?
Immer wieder hören wir von unseren Mitgliedern das der Arbeitgeber bei Auftragsmangel den Fahrern einen oder mehrere Tage „Zwangsurlaub“ anweist.
Zu diesem Thema folgende Hinweise:

Kolumne: Was uns bewegt …

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Nicht nur der Krieg in der Ukraine ist derzeit in aller Munde, sondern auch ein Thema, das wir in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik nicht auf dem Schirm hatten: eine Inflation bislang ungekannten Ausmaßes. Die Folgen sind verheerend: soziale Verwerfungen drohen und die Politik betreibt nur kosmetische Korrekturen oder verunsichert die Bevölkerung mit täglich neuen Wasserstandsmeldungen anstatt Lösungen.

Stellungnahme zum Antrag der CDU – Fahrpersonalmangel

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(1) Die Berufskraftfahrerqualifikation zu reformieren und insbesondere

a) die Kosten für die Führerscheinklassen B sowie C und CE im Schwerpunkt Güterverkehr, bzw. D im Schwerpunkt Personenverkehr zu senken

Dem können wir im Grunde zustimmen. Wir haben jedoch Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der Absolventen. Ein Ausbilder, der nachweisliche Gründe vortragen kann, dass der Absolvent die notwendige Eignung noch nicht erreicht hat, sollte einen begründeten Einspruch einlegen können.