Da war doch mal was...!

von DHV-Pressemitteilung (Kommentare: 0)

Ein Kommentar von Henning Röders

Das BAG hat entschieden, dass ein verdi-Tarifvertrag zur Leiharbeit um fast 50 % vorn Niveau vergleichbarer Tätigkeiten der Stammbelegschaft abweichen darf. Das sei mit deutschem und europäischem Recht vereinbar.

Ein solch krasses Abweichen kann man nur als Lohndumping be­zeichnen! Dass der EuGH und das BAG eine solche Praxis nicht be­anstandet haben, ist traurig. Die Entscheidung zeigt, dass der ge­setzliche Mindestlohn nur unzu­reichend vor Dumpinglöhnen schützt. Fassungslos macht, dass verdi mit einem Tarifvertrag ein solch krasses Abweichen vom branchenüblichen Lohn ermög­licht und aktiv fördert.

Dabei war diese Gewerkschaft maßgebliche Initiatorin der Kla­gen gegen die Tarifgemeinschaft christlicher Gewerkschaften Zeit­arbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) in den 2000en-Jahren. Die DGB-Gewerkschaften pran­gerten damals angebliches Lohn­dumping der CGZP an und be­haupteten, dass nur die Tarifdumpingpraxis der CGZP die DGB-Gewerkschaften von der Aushand­lung gerechter Löhne in der Leiharbeitsbranche abhalte. Begleitet war diese Kampagne der DGB-Gewerkschaften von einem großen medialen Getöse, das die CGZP an den öffentlichen Pranger stellte. Seit der BAG-Entscheidung, vom Dezember 2010 zur Aberkennung der CGZP-Tariffähigkeit hatten die DGB-Gewerkschaften alle Zeit, die von Ihnen beklagte Dumpinglohnpraxis in der Leiharbeit zu beenden.

Nichts ist passiert! Die DGB-Ge­werkschaften schließen schamlos Dumpingtarifverträge in der Leibarbeitsbranche ab — frei nach dem Motto., Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern?" Und wo bleibt das mediale Getöse der Me­dien? Schweigen im Walde... Nun gut, eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Die DGB-Gewerk­schaften können sich weiterhin der Unterstützung der Medien sicher sein.

Der CGB hat sich längst zu equal pay und fairen Löhnen in der Zeit­arbeit bekannt. Bereits am Ende der 2000er-Jahre konnte die CGZP in ihrem Bestreben, das Bekennt­nis des CGB zu equal pay in die ta­rifpolitische Praxis umzusetzen, deutliche Lohnsteigerungen in der Leiharbeitsbranche erreichen. Seit Ende 2010, als endlich die DGB-Gewerkschaften frei und unbehel­ligt vom CGB schalten und walten konnten, haben sich die Tarifbe­dingungen in der Leiharbeitsbranche überhaupt nicht verbessert, sondern anscheinend eher noch verschlechtert. Im Gegensatz zum CGB haben die DGB-Gewerk­schaften nichts dazugelernt.

Pfui, Ihr DGB-Pharisäer!

Henning Röders

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