Was ist da eigentlich los?

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Es ist für uns nicht überraschend aber doch erschreckend, was uns von unseren Mitgliedern aus dem Fahrerbereich für LKW, vermehrt zugetragen wurde.

Es sind dem Fahrpersonal zur Unterschrift ausgehändigte Arbeitsverträge mit katastrophalen Gehältern, die nichts anders darstellen wie den Mindestlohn, gepaart mit unglaublichen Dingen wie folgende!

Mit dem Gehalt sind jegliche geleisteten Überstunden abgegolten auch Zuschläge für Samstag, Sonntag und überhaupt….

Hier und Heute gehen wir auf den Passus ein das alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten worden sind!

Dieser immer wieder zu findende Passus ist „eindeutig Rechtsungültig“ man sagt dazu unwirksam. Denn diese Klauseln in den euch vorgelegten Arbeitsverträgen unterfallen der AGB-Kontrolle und benachteiligen somit eindeutig den Arbeitnehmer völlig unangemessen. Denn nur dann, wenn die mit dem Gehalt abgegoltenen Überstunden angemessen eingegrenzt sind, ist die Regelung rechtlich wirksam.

Beispiel einer zulässigen Überstundenregelung in euren Arbeitsverträgen: Die geleisteten Überstunden werden nicht gesondert vergütet, sondern sind mit dem Gehalt abgegolten, soweit sie einen maximalen Umfang von drei Stunden pro Woche -also zehn Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten!

Und Achtung aufgepasst! Enthält euer Arbeitsvertrag im Gegensatz dazu, eine unwirksame Regelung, demzufolge alle eure Überstunden als abgegolten zählen, habt ihr trotzdem einen grundsätzlichen Anspruch auf Vergütung eurer geleisteten Überstunden.

Niemals vergessen, dass ihr diese Zeiten auch nachweisen könnt. Seit Jahren empfehlen wir stets parallel ein eigenes Tagebuch dazu zu führen.

Wir hoffen das wir wieder einmal auf eklatante Fehlentwicklungen aufmerksam gemacht haben. Und selbstverständlich haben wir unseren Mitgliedern im Süden dieses vorliegenden Phänomens unseren garantierten Rechtsschutz angedeihen lassen.

Eure zuverlässige und informative Fachgewerkschaft GTL

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