Verkehrssicherheit hat Vorrang – Teil II

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Um euch geht es dabei!

 

Nachdem wir euch mitgeteilt haben, dass wir eine Arbeitsgruppe zum Thema der technischen Unterwegskontrolle und speziell dabei des Prüfpunktes der Geschwindigkeitsbegrenzer installiert haben, kam die Frage auf, was das mit Gewerkschaftsarbeit zu tun hat.Nun dazu gleich die Erklärung, aber erst einmal Folgendes zum Hintergrund: Wer mit einem manipulierten Geschwindigkeitsbegrenzer unterwegs ist, hat einfach den Vorteil, schneller seinen Auftrag gegenüber anderen abwickeln zu können. Rechnerisch ist dabei über das Jahr gerechnet ein kompletter Monatsumsatz möglich.

Für uns als Gewerkschaft steht jedoch die Verkehrssicherheit auf den Straßen an erster Stelle. Aber es gibt noch einen weiteren wichtigeren Punkt, auf den wir euch hier aufmerksam machen wollen und müssen.

 

Wie ist die Rechtslage, wenn ein Fahrer mit einem manipulierten Geschwindigkeitsbegrenzer in einem Unfall oder auch schweren Unfall verwickelt sein sollte? Wer haftet in einem solchen Fall in welcher Höhe?

Wir haben für euch diese Frage in einer hervorragenden Zusammenarbeit mit der Ergo - Versicherung eindeutig klären können. Eindeutig ist, dass nur die Fahrzeuge im Straßenverkehr genutzt werden dürfen, die den Vorschriften der StVZO (der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) entsprechen! Nach § 16 STVZO und § 57 c der StVZO müssen dort aufgeführte Fahrzeuge mit einem vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein.

Sofern die Nutzung eines Fahrzeugs in Kenntnis eines fehlenden oder fehlerhaften Geschwindigkeitsbegrenzers geschieht, geht der Gesetzgeber von Vorsatz aus und es besteht unmittelbar die Gefahr des Verlustes des Versicherungsschutzes.

Das Fahrpersonal eines solchen Fahrzeugs kann nur haftbar gemacht werden, wenn sie von dem fehlenden bzw. manipulierten Geschwindigkeitsbegrenzer gewusst oder darüber geschwiegen haben.

Und genau hier lauert für das Fahrpersonal die Gefahr: Denn wenn anhand der technischen Daten des Fahrzeugs eine Manipulation nachgewiesen werden kann, besteht die Möglichkeit der groben Fahrlässigkeit und damit die Gefahr der finanziellen Mithaftung für den entstandenen Schaden, etwa bei einem Unfall.

Darüber solltet ihr euch dringend Gedanken machen. Habt ihr bei einem vollzogenen Fahrzeugwechsel den Verdacht, dass mit dem Geschwindigkeitsbegrenzer etwas nicht

in Ordnung ist, meldet es umgehend (am besten schriftlich) dem Arbeitgeber damit ihr abgesichert seid.

An dieser Stelle noch einmal unseren Dank an die Ergo – Versicherung in der unsere Mitglieder mit einer äußerst attraktiven Zusatzabsicherung ausgestattet werden.

Eure Fachgewerkschaft GTL

 

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