Urlaub Gemeinsam planen

von (Kommentare: 0)

ist zum Jahresende angesagt! Warum? Nun wenn wir noch einen Anspruch auf Urlaub haben müssen Termine sehr wohl bedacht werden.Klar ist, wenn wir bis zum Jahresende noch Urlaubstage offen haben, können wir diese auch noch im nächsten Jahr 2022 wahrnehmen, denn im Bundesurlaubsgesetz steht zwar, dass Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden muss, da er sonst verfällt, aber ganz so einfach ist das nun wieder auch nicht.

Dazu hatte der angerufene Europäische Gerichtshof schon im Jahr 2018 entschieden, dass Arbeitgeber dafür sorgen müssen, dass wir Arbeitnehmer unseren Urlaub auch tatsächlich nehmen. Das Bundesarbeitsgericht folgte diesem Urteil.

Somit gilt für uns, dass unser Arbeitgeber darauf hinwirken muss, dass wir Arbeitnehmer unseren gesamten Urlaub im laufenden Kalenderjahr auch nehmen! Und folgerichtig gehört dazu ebenso das unsere Arbeitgeber darauf hinweisen, dass unser Urlaub sonst verfällt, wenn dieser von uns nicht genommen wird. Reagieren wir darauf nicht trotz dieses Hinweises unserer Arbeitgeber, ist unser Urlaub mit dem Ende des laufenden Jahres weg!Allerdings kann unser Urlaubsanspruch nach geltenden Bundesurlaubsgesetz § 7 noch in das nächste Jahr übertragen werden, wenn dringende betriebliche Gründe das auch rechtfertigen. Das muss dann schon eine glaubhafte Begründung sein wie etwa das zum Jahresende ein größerer unerwarteter Auftrag eingegangen ist. In einem solchen Fall verlängert sich unser Urlaubsanspruch bis maximal den 31. März des Folgejahres also jetzt etwa bis zum 31.März 2022.

Was ist aber wenn wir durch eine lange leidvolle Krankheit unseren Urlaub nicht antreten konnten?

Auch in einem solchen Fall überträgt sich der Urlaubsanspruch in das folgende Jahr. Dieses mal aber nicht nur bis zum 31.März des Folgejahres, sondern darüber hinaus bis in das übernächste Jahr ( also Jetzt bis zum 31.März 2023).

Bitte überprüft eure Urlaubsansprüche und klärt es mit euren Arbeitgebern in beiderseitigen Interesse ab.

Eure Fachgewerkschaft

Zurück