Sekundenschlaf und die Folgen

von Manfred Gadau (Kommentare: 0)

Wer kennt es nicht, dass Phänomen des Sekundenschlafes? Wer einigermaßen Ehrlich mit sich selber ist, bestimmt die meisten von uns!

Und dieser „Sekundenschlaf„ war der Auslöser eines Rechtsstreits der am Ende vor dem Oberlandesgericht in Celle zur Beurteilung landete .

Der Hintergrund: Schon im Jahr 2016 kam es auf einer Bundesstraße in Niedersachsen zu einem Verkehrsunfall. In diesem Fall war der Fahrer bei Nebel mit einer Geschwindigkeit von 75 km/h von der gerade verlaufenen Fahrbahn abgekommen und ohne Gegenreaktion oder bremsen oder gar auszuweichen in den Gegenverkehr geraten. Er kollidierte mit einem ihm entgegenkommenden Sattelzug. Streitpunkt war, ob dem Autofahrer wegen des „ Sekundenschlafs „ grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Das Landgericht in Lüneburg sagte klar nein. Daher war nun Celle gefragt!

Das Oberlandesgericht in Celle begründete seine Entscheidung damit, dass eine grobe Fahrlässigkeit nur dann besteht , wenn sich der Fahrer über von ihm selbst erkannte Anzeichen einer gegebenen Übermüdung hinwegsetzt. Das wiederum muss positiv festgestellt werden können . Hier gelten nicht die Regeln des Anscheinsbeweises.

Der sogenannte Sekundenschlaf könne nicht vorhergesehen werden, weil objektiv vorhandene Übermüdungserscheinungen subjektiv nicht wahrgenommen werden.

Quelle : Oberlandesgericht Celle , Urteil vom 01.07.2020

14 U  8/20

Bitte an euch alle ! Sofern ihr das Gefühl habt mit euch stimmt was nicht mehr so wie es sein sollte !!!!!! Auf den Rastplatz !!!!! Ohne wenn und aber !!!! Ihr und eure Unversehrtheit

eure Heimkehr seit Wertvoller wie alle Fracht und auch Zeit der Welt .

 

Eure CGTL

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