Rechtsfahrgebot!

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Wer wie wir so oft nach England mit unserer Fracht übersetzen, weiß natürlich das es in England halt anders läuft! Dort fährt man bekanntlich nach dem Linksfahrgebot. Natürlich seit ihr Profis darauf eingestellt und kommt dabei sicher an euer Ziel und auch wieder zurück.Was ist aber wenn ein Fahrer längere Zeit nach dem Linksfahrgebot unterwegs war , dann zurück ist und für einen Moment den Wechsel des Systems vergisst und ein Unfall verursacht wird ?

Genau das geschah einem PKW – Fahrer der sieben Wochen seinen Urlaub in Thailand verbracht hatte. Noch am Tag seiner Rückkehr fuhr mit seinem PKW auf einer Landstraße in einer Kurve auf die linke Fahrspur und stieß mit einem ihm entgegen gekommenen PKW frontal zusammen.

Das Amtsgericht Rockenhausen hatte den Unfallverursacher wegen fahrlässiger Gefährdung mit fahrlässiger Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und die zuständige Verwaltungsbehörde angewiesen , ihm vor Ablauf von weiteren acht Monaten keine neue zu erteilen. Erlegte Revision ein.

Das mit diesem Fall befasste Oberlandesgericht in Zweibrücken kam zu folgender Änderung. Es erkannte keine fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung, denn das setze ein rücksichtsloses Handeln voraus. Das konnte das OLG hier nicht erkennen.Denn rücksichtslos handelt ein Fahrer, der sich konkret seiner Pflicht bewusst sei, sich aber trotzdem nicht an sie hält und einfach, ohne an die Folgen zu denken , darauf losfahre. Und es müsse sich um ein überdurchschnittliches Fehlverhalten handeln, dass von einer besonders verwerflichen Gesinnung geprägt sei. Eine gelegentliche Unaufmerksamkeit oder Gedankenlosigkeit reichen nicht als Argument zur Bewertung einer Rücksichtslosigkeit bzw. Fahrlässigkeit . In diesen Fall habe der Verkehrsteilnehmer nicht fahrlässig sondern durch Unaufmerksamkeit den Unfall verursacht.

Diese andere Bewertung führt natürlich zu einer milderen Urteilsfindung.

Quelle: Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 28.11.2022

                                             2 Ss 34/22

Wir haben viele Freunde, die so gerne nach England fahren und das freut uns besonders. Beachtet also immer die jeweiligen Systeme und kommt immer und stets gut erhalten wieder zurück! Eure standhafte GLT!

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