Parkplatzgebühr wer zahlt?
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Es wurde folgende Frage an uns gesendet. Mir bot sich keine Gelegenheit mit meinem LKW einen geeigneten kostenlosen Parkplatz anzufahren, um meine Lenkzeiten nicht gesetzwidrig zu überschreiten und die vorgeschriebene Ruhezeit einzulegen. Verursacht wurde es durch einen nicht vorhersehbaren längeren Unfall Stau. Mein Arbeitgeber war der Meinung das ich selbst die 10 € Parkplatzgebühr zu tragen hätte.
Dazu haben wir eine andere Meinung, die auch schon des Öfteren in entsprechenden Urteilen bestätigt wurde. Wir begründen das ebenso wie die Gerichte mit folgendem Argument.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
ArbSchG der § 3
(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeiten und der Zahl der Beschäftigten
- für eine geeignete Organisation zu sorgen und die erforderlichen Mittel bereitzustellen sowie
- Vorkehrungen zu treffen, dass die Maßnahmen erforderlichenfalls bei allen Tätigkeiten und eingebunden in die betrieblichen Führungsstrukturen beachtet werden und die Beschäftigten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen könne
(3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.
Wir meinen damit sollte alles erklärt sein. Zu Punkt 1 ist zu sagen, dass die Dispo bei euch das schon einzuplanen hat! Die Sicherheit für euch und dem euch anvertrautem Fahrzeug samt Ladung muss ja ebenfalls gewährleistet sein, folglich keine Überschreitung von Lenk und Ruhezeiten wegen der eventuell anfallenden Gebühr. Und bei bestimmten Transporten etwa von wertvoller Ladung sind diese Parkplätze möglichst mit Wachdienst unbedingt anzusteuern.
Wir hoffen euch ein wenig in eurer Argumentation geholfen zu haben und wünschen euch immer eine gute Fahrt und am Ende des Tages einen Ansprechbaren euren Bedürfnissen entsprechenden Rastplatz.
Eure Gewerkschaft Transport & Logistik eure GTL