Parkplatz was gilt hier eigentlich?
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Eine des Öfteren gestellte Frage ist, was gilt eigentlich auf den Parkplätzen und somit auch auf unseren Rastanlagen?Zu diesem Thema sagt der BGH (Bundesgerichtshof) folgendes.Es sei der Sicherheit dienlicher, wenn die Autofahrer aufeinander Rücksicht nehmen und sich jeweils über die Vorfahrt selber verständigen müssten!Zugrunde lag der Rechtsstreit zweier Autofahrer aus Lübeck. Auf dem Parkplatz eines dortigen Baumarkts hatten sie einen Unfall gebaut., weil sie sich untereinander wegen eines parkenden Sattelzugs nicht rechtzeitig gesehen hatten. Der Kläger kam von rechts und war der Meinung , dass er daher nicht für den Schaden zu haften hatte.
Dazu nun der BGH:
Fahrbahnen auf Parkplätzen sind keine Straßen !!!
Denn laut BGH gilt auf den Parkplätzen daher nur in Ausnahmefällen „ rechts vor links“ - nämlich dann wenn die Fahrspuren einen eindeutigen Straßencharakter haben.
Das komme nur bei Fahrbahnen in Betracht, die erkennbar in erster Linie der Zu – und Abfahrt und damit dem fließenden Verkehr dienen.Weil typischerweise die Flächen aber vor allem zum Rangieren und auch zum Be – und Entladen benutzt werden, und dort Menschen zu Fuß unterwegs seien, was laut Urteil „einer zügigen Fahrweise entgegensteht“! Daher seien hier strengeren Vorfahrtsregelungen auch nicht notwendig oder eben erforderlich.
Zudem geht das oberste Gericht davon aus, dass viele Autofahrer trotzdem denken werden, dass auf den Parkplätzen die „eingeschliffene Regel“ von rechts vor links gilt. Es müsse aber immer damit gerechnet werden, dass sich der von rechts kommendem Kraftfahrer – irrig - für vorfahrtsberechtigt hält.
In diesem zugrunde liegenden Fall wurde der angerichtete Schaden nun zu 30 und 70 Prozent aufgeteilt.
Quelle Bundesgerichtshof , 'Urteil vom 22.11.2022
VI ZR 344/21
Das heißt für uns Profis, dass wir auf den oben genannten Parkplätzen besondere Vorsicht walten lassen müssen. Auf das ihr auch stets einen geeigneten Parkplatz finden könnt.
Eure standhafte GTL