Nicht nur „Langfinger“ können teuer sein.

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Denn auch so ein „juckender Stinkefinger“ der einem mal so „entfleucht“ kann bis zu 4000 Euronen aus dem eigenen Geldspeicher entlocken. Wir gehen einmal davon aus das den meisten bekannt ist, dass es für Beleidigungen in der Form des „Vogel“ zeigen zwischen 20 und 30 Tagessätzen der „Belohnung“ geben kann. Und das ist ja auch schon etwas oder etwas oder nicht?

Bei einem Nettogehalt von 1500 € wären wir damit bei Strafen von 1000 bis 1500 Neu gedruckten Euroscheinen angekommen. Günstiger sind auf jeden Fall die Scheibenwischer und der Geschmackstester (Zunge)! Aber Vorsicht! Denn auch die indirekte Beleidigung wird vor Gericht als Straftat angesehen und nicht als übliches „Kulturgut“.

Wir müssen also aufpassen, denn der Doppelvogel mit beiden Zeigefingern an beiden Schläfen kann durchaus unterschiedlich bewertet werden. Und der Stinkefinger vor einer Überwachungskamera ist strafbar! Man Argumentiert, dass dadurch der Beamte, der hinter der Kamera sitzt, beleidigt wird!

Also wenn ihr während der Zeiten an denen an den Straßen viele Plakate aufgestellt sind , auch wenn es schwer fällt bei der Sicht nahme von Bildern von gewissen Damen und Herren, dann ist Körperbeherrschung angesagt und entsprechende Reaktionen unterhalb der Windschutzscheibe sollten bei einem „ Anti Aggressionslehrgang“ geübt werden. (In der Karnevals Saison darf man ja noch ulkig werden, oder?)

Also cool bleiben. Denn neben der Geldstrafe drohen, was vielen nicht Bewusst ist, auch eine Eintragung in das Führungszeugnis sowie Führerscheinentzug und auch Punkte.

Wir wünschen euch immer eine Fahrt ohne Grund derartig sich Artikulieren zu müssen.

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