Neuer „Pauschbetrag“ für Berufskraftfahrer!
von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)
Ab dem 01.01.2020 wird für die Berufskraftfahrer ein neuer Pauschbetrag eingeführt. Das geschieht mit der Anpassung des § 9. Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 b und sieht die Einführung einer neuen Pauschale für Berufskraftfahrer in Höhe von 8.00 Euro je Kalendertag vor.
Hinweis: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet diesen Betrag selbst zu zahlen!
Bei diesem Betrag den ihr Gegenüber dem Finanzamt geltend machen könnt, handelt es sich um einen Betrag zu Deckung der zusätzlichen Kosten für WC und etwa Dusche und wird zusätzlich gewährt. Damit sollen notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer während seiner auswärtigen beruflichen Tätigkeit auf einem Kraftfahrzeug des Arbeitgebers oder eines vom Arbeitgeber beauftragten Dritten im Zusammenhang mit einer Übernachtung in dem Kraftfahrzeug entstehen abgedeckt werden. Diese Pauschale kann im Kalenderjahr einheitlich in Höhe von 8.00 Euro für jeden Kalendertag geltend gemacht werden, an dem der Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale nach Absatz 4 a Satz 3 Nr. 1 und 2 sowie Satz 5 Nr.1 und 2 beanspruchen könnte. Also, entweder tatsächliche Kosten oder Pauschalbetrag.
Nicht so geachtete Politiker! Just Heute entnahm ich den Medien die Meldung, dass ausgerechnet eine Landesregierung folgendes Einführen will!!!! Die Bediensteten des Öffentlichen angeblichen Dienstes, sollen in Zukunft ihre privaten E- Autos umsonst den notwendigen Strom auftanken dürfen! (Das ist wohl der neue Adel!)
Und ihr, die nie im realen Arbeitsleben angekommen seid meint uns tatsächlich mit 8.00 Euro „Beglückt“ zu haben? Es ist wohl die neue Art der Staatssklavenhaltung mit Bonbon Belohnung, oder? Stellt sich die Frage wie lange bei den betroffenen noch die Faust in der Tasche und die Gelbe Weste im Auto bleibt?