Kündigungsschutzklage wer zahlt und was?
von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)
Nun wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat, kein Gewerkschaftsmitglied ist dann stellt sich das wie folgt für den Betroffenen dar. Grundlage in einer solchen Angelegenheit ist ja immer der aufkommende Zweifel, ob eine ausgesprochene (schriftliche) Kündigung rechtmäßig war. In einem solchen Fall haben die Arbeitnehmer die rechtliche Möglichkeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Die Kosten dieser eingereichten Klage vor einem Arbeitsgericht müssen sie selbst tragen. Die anfallenden Gerichtskosten dagegen trägt die Partei, die den Prozess verliert! Diese Kosten sind in der Realität aber der geringere Teil der insgesamt anfallenden Kosten! Kommt es wider Erwarten zu einer zweiten Instanz muss der Verlierer die Kosten beider Anwälte tragen! Und die Anwaltskosten sind der größte Posten! Endet dieses zweite Verfahren in einem Vergleich, werden die Kosten für beide Seiten vom Staat erlassen! Da stellt sich nun die Frage, wie errechnet man den Streitwert der Klage? Dazu gibt es als Grundlage das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, hier ist das geregelt, und somit hängt alles jetzt vom Streitwert ab!
Machen wir mal ein Beispiel:
Ein Kollege oder Kollegin von uns hat ein Bruttogehalt von 2000 € im Monat, daraus errechnet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Streitwertkatalog ein Streitwert von 6000 €.
Es lohnt sich einmal in Ruhe darüber nachzudenken was für einen selbst die beste Lösung ist.