Feiertagszuschläge

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Die Regelungen mit den Feiertagszuschlägen sind immer wieder Streitpunkte in den Gesprächen mit den Kollegen. Zum einen müssen wir erst einmal die Grundsatzfrage stellen, ob der eigene Arbeitgeber überhaupt Tarifgebunden ist oder nicht!Wenn diese Grundsatzfrage geklärt sein sollte und der AG ist nicht TV gebunden kommt der entscheidende Punkt für uns. Was steht in meinem Arbeitsvertrag zu diesem Streitpunkt? Was hatte ich eigentlich damals unterschrieben?

Die letzten Möglichkeiten für den Arbeitnehmer für einem positiven Ergebnis für ihn besteht in einer Betriebsvereinbarung aber auch in einer „betrieblichen Übung“.

Hier zeigt es wieder einmal, wie wichtig es für euch ist Mitglied in der GTL zu sein. Gerade in den Mittelständischen Unternehmen stehen wir für eure Anliegen stets Beratend und Helfend zur Verfügung.

Zurück zur „betrieblichen Übung“ denn diese beschreibt eine Art von Gewohnheitsrecht zu Gunsten der Arbeitnehmerseite. Hat der Arbeitgeber in Regelmäßigkeit bestimmte Verhaltensweisen. So kann die Arbeitnehmerseite daraus schließen, dass die gewährte Leistung auch auf Dauer gewährt werden soll.Zu beachten ist auch, dass bis zu einer gewissen Höhe die Zuschläge für den Arbeitnehmer steuerfrei sind, bitte überprüft das am Monatsende bei der Abrechnung, um gegebenenfalls auf eine Korrektur hinzuweisen.

Kuriositäten gibt es immer, denn jenseits von Karfreitag oder Ostermontag ist der Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag, es sei denn du bist ein wunderbarer Brandenburger. Dann es zu dem Ergebnis kommen, dass der Arbeitnehmer, die an diesem Tag arbeiten müssen., statt eines Feiertagszuschlags einen Sonntagszuschlag beanspruchen können und auch diesen erhalten. Dieser fällt dann allerdings niedriger aus.

Wie wir an diesem Beispiel feststellen können, ist es Vorteilhaft für jeden, Mitglied der Gewerkschaft Transport & Logistik der GTL zu sein.

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