Es kommt 2020 ein neuer „ Pauschbetrag „ für Berufskraftfahrer!

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Ab dem 01.01.2020 wird für die Berufskraftfahrer ein neuer Pauschbetrag eingeführt. Das geschieht mit der Anpassung des § 9. Absatz 1 Satz 3 Nr. 5 b und sieht die Einführung einer neuen Pauschale für Berufskraftfahrer in Höhe von 8.00 Euro je Kalendertag vor. Hinweis: Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet diesen Betrag selber zu zahlen.
Damit sollen notwendige Mehraufwendungen , die einem Arbeitnehmer während seiner auswärtigen beruflichen Tätigkeit auf einem Kraftfahrzeug des Arbeitgebers oder eines vom Arbeitgeber beauftragten Dritten im Zusammenhang mit einer Übernachtung in dem Kraftfahrzeug entstehen abgedeckt werden.
Diese Pauschale kann im Kalenderjahr einheitlich in Höhe von 8.00 Euro für jeden Kalendertag geltend gemacht werden, an dem der Arbeitnehmer eine Verpflegungspauschale
nach Absatz 4 a Satz 3 Nr. 1 und 2 sowie Satz 5 Nr.1 und 2 beanspruchen könnte. Also, entweder tatsächliche Kosten oder Pauschalbetrag.
Dieser Betrag kann zusätzlich zu den geltenden Spesen für Dusche und WC geltend gemacht werden.

Euer Landesverband NRW

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