Es geht von zwei auf eine Spur.

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Wir kennen es alle, dass tägliche „Auskämpfen“ wer denn nun der erste sein darf in diesen Bereichen der Straßenführung. In einem solchen zugrunde liegenden Streitfall kam es zu einer Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof.

Was war geschehen? Es gab einen Unfall an einer solchen stelle zwischen einem PKW und einem LKW an der Stelle, an der es von zwei auf eine Spur eine Verengung gab. Der PKW war in diesem zugrunde liegenden Fall rechts und der LKW war links gefahren. In der Folge zog der LKW – Fahrer seinen Wagen nach rechts, weil er den PKW wohl nicht gesehen hatte. Die Fahrerin des PKW war davon ausgegangen, dass sie die Vorfahrt hatte. Die Folge war, dass beide Fahrzeuge beschädigt wurden. Und so kam der Fall vor das Gericht.

Der angerufene Bundesgerichtshof (BGH) kam zu der Feststellung das nicht nur der LKW – Fahrer alleine die Schuld des Unfalls zu tragen habe. Denn anders als bei den einseitig verengten Fahrbahnen enden wie in diesem Fall, hier nicht die Fahrstreifen, sondern beide Fahrstreifen werden in eine einzige überführt.

Das wiederum führe zu einer einzuhaltenden erhöhten Sorgfalts- – und Rücksichtnahmepflicht für auf beiden Fahrstreifen bewegenden Verkehrsteilnehmer die sich auf diese Engstellen zubewegen.Beide Verkehrsteilnehmer mit ihren Fahrzeugen hatten also die Pflicht gehabt sich verständigen zu müssen, wer von ihnen zuerst weiterfahren darf. Sollte dies Verständigung aber aus welchen Gründen auch immer nicht gelingen, so ist man dazu verpflichtet, im Zweifel immer dem anderen den Vortritt zu lassen. Und es spielt überhaupt keine Rolle wer in einem solchen Fall rechts oder links fährt.

Quelle : Bundesgerichtshof Urteil vom 08.03.2022

                                             Az. VI ZR 47 / 21

Ersparen wir uns also derartige gerichtliche Streitigkeiten und kommt stets gut Heim

Eure Gewerkschaft – Transport & Logistik

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