Erwerbsminderungsrente beantragt ?
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Es kommt immer wieder vor das der eingereichte Antrag zu einer Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird , darauf sollte vom Antragsteller immer Widerspruch eingelegt und auch Akteneinsicht genommen werden . Wie sonst kann der Antragsteller sonst auch ermitteln . Auf welcher Grundlage die Rentenversicherung ihre für den Antragsteller negative Entscheidung getroffen hat .
Als langjähriger Schöffen Richter am Sozialgericht stellte ich häufig fest, dass die Befunde der behandelnden Ärzte nicht immer vollständig eingeholt wurden oder auch vollkommen anders bewertet wurden. Wichtig ist für den Betroffenen , dass die Entlassungsberichte der Reha Kliniken in die Bewertung einbezogen worden sind . Es kann in der Realität vorkommen das dort im Bericht die Erwerbsunfähigkeit bestätigt wird , aber diese Feststellung in der Endbewertung nicht einbezogen worden ist !
Aber am wichtigsten ist für den Betroffenen , dass sein Widerspruch innerhalb der Monatsfrist bei der zuständigen Rentenversicherung eingegangen sein muss. Unbedingt Kopie aufbewahren ! Danach , nach der Akteneinsicht kann man seine Gründe für seinen Einspruch neu erstellen und begründen.
Nun kann es vorkommen das auch der Widerspruchsbescheid zurückgewiesen wird. In diesem Fall kann dieser mittels einer Klage beim Sozialgericht nochmals überprüft werden. Auch hier ist die Frist von einem Monat unbedingt zu beachten. Als Kläger ist es ratsam darauf zu achten, dass nach Einholung aller aktuellen Befundberichte das Gericht vom entsprechenden notwendigen Fachmediziner ein unabhängiges Gutachten einholt. In der Praxis stellte sich oft heraus, dass diese Gutachten oftmals zugunsten der Rentenantragsteller gegen die Rentenversicherung abwichen.
Im angestrebten Widerspruchsverfahren und dem Klageverfahren entstehen für den Kläger keine Kosten also Gerichtskosten , es sind auch keine Gebühren an die Rentenversicherung zu zahlen und ganz wichtig , bei richtiger Vorgehensweise grundsätzlich auch keine Kosten für die Einholung von Befundberichten oder Gutachten zu zahlen Aus meiner jahrzehntelangen Tätigkeit für unsere Gewerkschaft als Schöffen Richter am Sozialgericht folgende . Mehr Menschen sollten sich einmal die Zeit nehmen um dort als Zuhörer anwesend zu sein ! Denn dort sammelt sich der Teil der Menschheit die schwerst gearbeitet hat und oft unverdient in der Armut landet .
Mit kollegialen Grüßen R. Aßmann