Ein Betriebsrat macht für uns Arbeitnehmer Sinn!

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Das ein gewählter BR für die Arbeitnehmerseite mehr als Sinn macht zeigt folgender Streitfall, der vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht zu beurteilen war.Es ging um einen Arbeitgeber, der wiederholt Kündigungen ausspricht, ohne den dortigen Betriebsrat dazu anzuhören. Das Hessische Landesarbeitsgericht hatte in einem derartigen Fall eine Ordnungsstrafe bzw. Ordnungsgeld von 10. 000 € angedroht.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber zwischen 2019 bis 2020 schon mehrere - sogar krankheitsbedingte Kündigungen ausgesprochen, ohne die Arbeitnehmervertretung, also den Betriebsrat in die Entscheidungen mit einzubeziehen.Folgerichtig beantrage der Betriebsrat beim ihm zuständigen Arbeitsgericht, dem Arbeitgeber aufzuerlegen, ab sofort keine weiteren Kündigungen auszusprechen, ohne den Betriebsrat angehört zu haben. Auch sollte dem Arbeitgeber ein Ordnungsgeld angedroht werden.

Das zuerst mit diesem Fall beschäftigte Arbeitsgericht wies den Antrag auf eine Androhung eines Ordnungsgeld aber zunächst ab. Das danach mit dieser Angelegenheit beschäftigte LAG kam zu einer anderen Beurteilung. Aus seiner Sicht hatte der Arbeitgeber mit seinem Verhalten grob gegen seine Verpflichtungen aus dem Betriebsverfassungsgesetz nach § 23 Absatz 3 BetrVG verstoßen. So kam es zu der Entscheidung das dem Arbeitgeber in diesem Fall, für künftige Zuwiderhandlungen ( und zwar für jeden einzelnen ) eine Ordnungsstrafe zum Höchstmaß von 10 000€ Angedroht wurde.

Quelle : Hessisches Landesarbeitsgericht , Beschluss vom 08.08.2022

                                                                     Az. 16  TaBV 191/21

Auch an diesem Beispiel zeigt sich wie wichtig es ist mit einer Arbeitnehmervertretung wie der GTL seine Interessen durchsetzen zu können.

Eure zuverlässige Gewerkschaft – Transport & Logistik.

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