Der Artikel 22 wird wie folgt geändert:

von Ralf Vüllings (Kommentare: 0)

Auf den ersten Blick meinen wir Fahrer leichtsinniger Weise …was geht mich als Fahrer der Artikel 22 schon an? Sollen sich die anderen Gedanken darüber machen. Das ist nach unserer Meinung aber ein schwerer Fehler!

Schauen wir uns das also einmal gemeinsam an.

 

  1. a) Absatz 1 erhält folgende Fassung:

 

„(1) Die Mitgliedstaaten arbeiten eng miteinander zusammen und leisten einander ohne unangemessene Verzögerung Amtshilfe, um die einheitliche Anwendung dieser Verordnung und ihre wirksame Durchsetzung gemäß den Anforderungen des Artikel 8 der Richtlinie 2006/22/EG zu erleichtern.“;

 

  1. b) in Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

 

„c) sonstige spezielle Informationen, darunter die Risikoeinstufung des Unternehmens, die sich auf die Einhaltung dieser Verordnung auswirken können. „ ;

 

  1. c) folgende Absätze werden eingefügt:
  2. „(3a) Für die Zwecke des Informationsaustauschs im Rahmen dieser Verordnung nutzen die gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2006/22/EG benannten Stellen für die innergemeinschaftliche Verbindung.

(3b) Verwaltungszusammenarbeit und gegenseitige Amtshilfe erfolgt unentgeltlich.“

In der besagten Richtlinie 2006/22/EG ist festgeschrieben wie die Kontrollen vor Ort durchgeführt dürfen!  Das ist wichtig für euch! Es ist auch in den besagten Artikeln nachzulesen das die Behörden alle notwendigen Informationen über euch, über euren Arbeitgeber EU weit einen genauesten Einblick haben.

Mit kollegialem Gruße …......

Zurück