Das kann doch nicht ernst gemeint sein!

von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)

Diese Frage stellen wir uns als Eure gewählten Vertreter in der Logistikbranche, nachdem wir einen erschütternden Vorfall in der Presse verfolgen mussten.

Ein Berufskollege fuhr mit seinem 40-Tonner in eine viel zu niedrige Rundbogenbrücke und verursachte dabei erheblichen Sachschaden. Laut ersten Einschätzungen könnte er aufgrund grober Fahrlässigkeit persönlich haftbar gemacht werden – eine gerichtliche Klärung steht noch aus.

Was uns jedoch völlig sprachlos machte, war seine Begründung für die unglaubliche Alkoholfahrt mit 2,5 Promille: Er fühle sich durch die unmenschlichen Arbeitsbedingungen seines Arbeitgebers dazu getrieben.

Dazu möchten wir klar Stellung beziehen:
In einer Zeit, in der Fahrermangel herrscht und viele Unternehmen händeringend Personal suchen, stellt sich die Frage – warum hat er nicht den Arbeitgeber gewechselt?

Und noch etwas: Wäre er Mitglied unserer Fachgewerkschaft GTL gewesen – für Fahrpersonal im Güter- und Personentransport, für Disposition, Werkstätten und Lager – hätte er rechtzeitig Unterstützung erhalten. Wieder einmal zeigt sich: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.

Nutze Deine Chance – sichere Dich mit der GTL ab!

Zusätzliche Warnung: Alkohol im Straßenverkehr ist kein Kavaliersdelikt!

Ein weiteres Beispiel zeigt, wie ernst die Konsequenzen sein können – auch außerhalb des Fahrbetriebs:

Ein Mann in Bayern wollte nach einer durchzechten Nacht mit 2,2 Promille seinen Kater „wegjoggen“. Das endete mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis. Warum? Weil auch Fußgänger unter Alkoholeinfluss den Straßenverkehr gefährden können.

Wichtige rechtliche Grundlagen:

  • § 316 StGB: Trunkenheit am Steuer – ab 1,1 Promille droht Führerscheinentzug.
  • Ab 1,6 Promille auf dem Fahrrad: ebenfalls Führerscheinentzug.
  • § 142 StGB: Fahrerflucht – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
  • § 4 StVG: Wiederholte Verkehrsbehinderung kann zum Führerscheinentzug führen.
  • § 3 Abs. 1 StVG: Alkohol- und Drogenmissbrauch – auch außerhalb des Straßenverkehrs – kann Konsequenzen für die Fahrerlaubnis haben.

Diese Beispiele ließen sich fortsetzen, doch die Botschaft ist klar:

Finger weg von Alkohol und Drogen – sie gefährden nicht nur andere, sondern auch Deine Existenz.

Ihr seid Fachkräfte in einer werteschaffenden Branche, die zunehmend unter Druck gerät. Werdet selbstbewusster, schützt Euch und Eure Rechte – mit der GTL. Wir vertreten ausschließlich Eure Interessen – und keine anderen!

 

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