CGB-Pressemitteilung vom 16. September 2022
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CGB begrüßt BAG Urteil zur verpflichtenden Arbeitszeitaufzeichnung durch den Arbeitgeber
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13. September 2022 (Aktenzeichen: 1 ABR 22/21)entschieden, dass in Deutschland eine Pflicht zur Erfassung von Arbeitszeiten besteht. Die Arbeitgeber müssen laut dem Urteil ein System einführen, mit dem die Arbeitszeit der Beschäftigten verbindlich dokumentiert werden kann.
Gegenstand des Verfahrens war die betriebliche Mitbestimmung. Der Betriebsrat einer Klinik wollte die Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung erzwingen. Nach der Auffassung des BAG besteht hier aber deswegen kein Mitbestimmungsrecht, da es bereits eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeitaufzeichnung in § 3 des Arbeitsschutzgesetzes zur Arbeitszeiterfassung gibt.
Im Jahr 2019 hatte bereits der Europäische Gerichtshofs (EuGH) entschieden, dass die EU-Mitgliedstaaten Arbeitgeber verpflichten müssen, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen, in dem die tägliche Arbeitszeit gemessen wird. Vor dem Hintergrund dieses Urteils legte das BAG nun den Paragrafen 3 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes aus und schob damit der in vielen Bereichen gängigen Praxis, verdeckt und unbezahlt Mehrarbeit leisten zu müssen, einen Riegel vor. Eine Praxis, die gerade in sozialen Berufen verbreitet ist, weswegen der CGB das Urteil ausdrücklich begrüßt.
„Es ist nicht hinnehmbar, dass Arbeitnehmer über verdeckte Mehrarbeit um die ihnen zustehende Entlohnung gebracht werden, deswegen ist die Entscheidung des BAG so wichtig.“ betont der CGB Bundesvorsitzende Adalbert Ewen.
Da die Bundesregierung das EuGH-Urteil bisher nicht in nationales Recht umgesetzt oder bestehende Gesetzte entsprechend angepasst hat, hat das BAG hier der Bundesregierung die Entscheidung abgenommen und setzt diese unter Zugzwang eine gesetzliche Regelung zu treffen.
Bisher gab es in Deutschland keine allgemeine Verpflichtung des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung. Nach dem aktuell gültigen Arbeitszeitgesetz gibt es nur in bestimmten Fällen eine Dokumentationspflicht, beispielsweise bei Sonntagsarbeit oder bei Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit. Die Entscheidung wird insofern große Auswirkungen auf bestehende Arbeitszeitmodelle haben.
„Die aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts wird dazu führen, dass die hohe Zahl von unbezahlten Überstunden und unbezahlter Mehrarbeit, die in Deutschland jährlich geleistet wird, deutlich reduziert wird.“, ergänzt der Generalsekretär Christian Hertzog. „Ebenso werden ausufernde Arbeitszeiten und Arbeiten zu sogenannten Unzeiten eingedämmt, wenn ab sofort die tatsächliche Arbeitszeit aufgezeichnet wird.“, ergänzt Anne Kiesow, Bundesgeschäftsführerin des CGB.