Berufskrankheit LWS- Bandscheibenvorfall!!!

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Wer kennt es nicht unter den älteren Beschäftigten aus unserer Branche? Rückenschmerzen usw. Ja es ist eine enorme körperliche Anstrengung in unserem schweren Beruf nach wie vor abzuleisten. Aber das müssen wir euch als Fahrpersonal ja nicht im einzelnen erklären. Nicht anders ist es auch mit unseren Mitmenschen die als Lagerarbeiter oder auch und gerade in der Werkstatt mit schwerer körperlicher Arbeit immer wieder konfrontiert werden.

In diesem so wichtigen Urteil in einer solchen Sache sollten wir alle Hellwach werden.

Der Hintergrund: Es klagte ein Arbeitnehmer der 1952 geboren war. Er Leidet akut unter LWS. Dieser Kollege war aus der Sowjetunion nach Deutschland eingewandert, Dort in Kasachstan war er von 1975 bis 1991 als LKW-Fahrer nachweislich tätig. Weder die dortigen Straßenverhältnisse noch die eingesetzten Fahrzeuge waren optimal.

Hier arbeitete er dann als Gießereiwerker, Betonfertigteilarbeiter und auch als Lagerarbeiter. Nach seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben bezieht er eine Erwerbsminderungsrente. Er stellte an die Berufsgenossenschaft einen Antrag auf eine Anerkennung seiner LWS Probleme als Berufskrankheit. Die angesprochene BG lehnte dieses aber ab. Diese Argumentierte das damit, dass ein Ursachenzusammenhang zwischen der beruflichen Belastung und dem angegebenen Wirbelsäulenschaden eben nicht hinreichend wahrscheinlich sei.

Es kam zur Klage bis vor das Hessische Landessozialgericht.

Das angerufene Landessozialgericht gab der Klage des Kollegen voll und ganz Recht und Verurteilte die zuständige Berufsgenossenschaft zur Anerkennung der Berufskrankheiten Nr. 2108 und 2110 in vollem Umfang!

Ja es seien grundsätzlich die in den Berufskrankheiten Liste aufgeführten Krankheiten getrennt zu betrachten, weil jede der angegebenen einen eigenen Versicherungsfall bilden. Aber ein bestimmtes Krankheitsbild könne, wie im Fall der bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS, auch durch verschiedene berufliche Einwirkungen verursacht werden. Und damit bestehe bei entsprechender Exposition die Möglichkeit, dass eine Krankheit die Voraussetzungen mehrere Berufskrankheiten zusammen bzw. gleichzeitig erfüllte. Und das sei dann nebeneinander anzuerkennen, wobei eine einheitliche Minderung der Erwerbsfähigkeit (nennt sich MDF ) festzusetzen sein.

Kombinationsbelastung ist dabei maßgeblich !

Wie in dem zugrundeliegenden Fall zu erkennen war liegen die Erkrankungen durch die Ausübung mehrerer schwerer Berufe vor. Es haben stets besonders intensive Belastungen vorgelegen . Anhaltspunkt sei insoweit das Erreichen des Richtwertes für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren.

Denn eine solche erhebliche Belastung könne durch schweres Heben und auch  Tragen von Lasten erfüllt werden, aber auch durch „ Ganzkörperschwingungen „ oder durch eine Kombination dieser beiden erheblichen Belastungsarten. Daher habe der Versicherte durch die Kombinationsbelastung den für die Lebensdosis in weniger als 10 Jahren erfüllt. Die Tatsache das in diesem Fall die Berufsgenossenschaft für die Berechnung keine Software zur Verfügung stand , hinderte das angerufenen Landesarbeitsgericht nicht daran , die Berechnung der Ansprüche des Kollegen anhand der ihm vorliegenden Daten eben selbst vorzunehmen .

Quelle : Landessozialgericht Hessen :

              Urteil vom 29.07.2021

                L 3 U  70/19 -

Hier eine hilfreiche  Anmerkung aus dem  Arbeitsleben dazu.

Es hat immer schon Sinn gemacht ein genaues Tagebuch über die von mir geleistete Arbeit zu führen ! Zum einen ist es ein wichtiges Dokument mit dem mich absichere meine geleistet Arbeit im Streitfall belegen zu können . Und wie in dem oben geschilderten Fall eben auch meine persönlichen körperlichen Belastungen ! Sollte jemand einen Arbeitgeberwechsel vorhaben , sollte im Arbeitszeugnis genauestens stehen was ihr getätigt habt , auch das ist wichtig . Und wie oben zu lesen ist ! Aufbewahren bis zum eintritt in den wohlverdienten Ruhestand .

Wir als Fachgewerkschaft für Fahrpersonal , Werkstatt , Lager und Logistik stehen zuverlässig an eurer Seite . Zusammenhalt ist angesagt denn das führt zu Erfolg !

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