Aufgepasst bei der Auszahlung der Riester-Rente!
von Reinhard Assmann (Kommentare: 0)
Bald gehen ca. 30.000 Kolleginnen und Kollegen aus dem Kreis der Berufskraftfahrer*innen in Rente. Ein Großteil davon dürfte einen sogenannten Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen haben.
Nun, nach der langen Zeit der Einzahlungen, gelangen viele an den Punkt, an dem sie sich Gedanken machen müssen, wie sie bei der Auszahlung verfahren sollen. Vorweg, auch in meiner Zeit als Betriebsrat haben wir uns mit unserem Arbeitgeber zusammengesetzt und uns genauestens über die damaligen Angebote orientiert. Viele knallten regelrecht durch das Raster, da sie ganz offensichtlich nur die Interessen der Anbieter bedienten. Zu guter Letzt konnten wir aber nach genauester Prüfung dann doch noch ein sinnvolles Angebot finden.
Nun zur heutigen Frage: was soll ich tun, wenn die Auszahlungsphase ansteht?
Da gibt es einiges zu beachten, da es verschiedene Möglichkeiten gibt. Nicht immer hat die Höhe der monatlichen Zusatzrente einen erkennbaren Mehrwert für uns. Die Einmalzahlung kommt daher schnell als eine Variante in Betracht. Die hat aber einen schmerzhaften Haken, den man beachten muss!
Möglich ist es, den entsprechenden Vertrag von Eurer Seite aus zu kündigen. Aber bitte bedenkt, dass das sehr teuer für Euch werden kann. Das Grundprinzip bei „Riester“ sollte eigentlich eine zusätzliche monatliche Rentenzahlung an Euch sein. Die würde beginnen, wenn Ihr in den verdienten Ruhestand eintretet. Ab diesem Zeitpunkt (67 + x) erhaltet Ihr danach ein Leben lang die vereinbarten Zusatzzahlungen aus diesen Verträgen. Entscheidet Ihr Euch nun aber zu einer Einmalzahlung spricht der Gesetzgeber von einer sogenannten „schädlichen Verwendung“ der Riester-Verträge. Und das hat zur Folge, dass Ihr als Versicherungskunde diese Einmalzahlung nur abzüglich aller Zulagen und aller Steuervorteile ausgezahlt bekommt! Und obendrauf kommen die Steuern – und zwar auf alle Erträge!
Von diesen Rechtsfolgen der schädlichen Verwendung gibt es leider nur eine Ausnahme. Diese Ausnahme bezieht sich auf die sogenannten Kleinbetragsrenten. Das sind kurz gesagt solche Riester–Rentenansprüche bis zu monatlich 30 €. Habt Ihr einen laufenden Vertrag, dessen monatliche Auszahlungen über diese 30 € kommen, muss genau geprüft werden, ob sich eine Einmalauszahlung lohnt.
Wichtig ist, den Anteil der Förderung mit den eigenen Beiträgen zu vergleichen. Stellt Ihr fest, dass der Förderanteil sehr hoch ist, so ist auch eine sehr niedrige Rente oft noch besser als eine Kündigung. Ihr müsstet in einem solchen Fall zu viel zurückzahlen. Möglich ist auch, sich die Riester-Rente vorzeitig, also vor dem Rentenbeginn auszahlen zu lassen. Dann allerdings sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung Bund Zulagen und Steuervorteile ebenfalls komplett zurückzuzahlen. Und die Besteuerung des Restbetrages folgt auch noch!
Etwas anders stellt es sich bei dem sogenannten „Wohn-Riester“ dar. Wer ein Haus oder Eigenheim kauft, baut oder etwa barrierefrei umbaut, kann sich sein angespartes Riester–Kapital schon vor Rentenbeginn auszahlen lassen und das ohne finanzielle Nachteile. Die Antragsteller bleiben weiter im Genuss der vollen staatlichen Förderung. Die Auszahlung müssen sie dann allerdings ab Rentenbeginn monatlich versteuern.
In jedem Fall solltet Ihr Euch vor Eurer Entscheidung etwa durch die Verbraucherzentrale in Eurer Stadt oder Eurem Kreis beraten lassen!