Auch das ist ein Arbeitsunfall!

von Robin Harrison (Kommentare: 0)

Du bist Disponent oder bist Schlosser in eurer Spedition oder bist Fahrer und möchtest nach dem wohlverdienten Wochenende wieder deine Arbeit aufnehmen. Du machst dich auf dem Weg zur Firma und stellst fest!!!  den Firmeneingangsschlüssel vergessen, der liegt zu Hause und auch Unterlagen oder andere wichtige notwendige Dinge und fährts wieder zurück nach Hause, um das alles zu holen.

Und auf dem direkten Heimweg ereignet sich ein Verkehrsunfall mit deinem Auto in den du Schaden erleidest. Das geschah leider einer Klägerin die schwer Verletzt wurde und der die entsprechenden Finanziellen Leistungen von ihrer Berufsgenossenschaft nicht anerkannt wurden.

Diese Begründete es damit, dass der Unfall aus ihrer Sicht kein Arbeitsunfall war. Die Betroffene Arbeitnehmerin legte darauf Revision ein.

Und diese eingelegte Revision kam zu einem für die Verunfallte Klägerin zu einem für sie guten Urteil!

Das angerufene Bundessozialgericht , stellte in seinem Urteil vom 26.09.2024 ( -B  2  U 15/22 R ) klar das die geschädigte Arbeitnehmerin und Klägerin einen Anspruch auf Leistungen der Berufsgenossenschaft hat, denn die Klägerin kann sich darauf berufen das sie sich auf einen versicherten Betriebsweg befunden habe, wenn sie wie in diesem zugrunde liegenden Fall, den Weg zur Aufnahme von notwendigen Arbeitsschlüsseln und Unterlagen die sich in ihrer Wohnung befanden in Umsetzung einer Anweisung ihres Arbeitgebers zurückgelegt waren.

Sollte keine solche Weisung des Arbeitgebers feststellbar sein, kann wie in diesem Fall, der klagende Arbeitnehmer auf einem versicherten Weg verunfallt sein, wenn wie in diesem Fall mit Arbeitsschlüsseln und Unterlagen aus seiner privaten Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät holen wollte, das für die vorgesehene Aufnahme oder auch Verrichtung der Arbeit unentbehrlich ist.

Quelle: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2024 (- B 2 U  15/22)

Hier im Besonderen müssen wir darauf hinweisen, dass diese natürlich auch und im Besonderen von Bedeutung ist bei einer Fahrzeugübernahme fern eures Wohnortes oder dem Firmensitz! Sollte es auf dem direkten Weg zu diesem abgestellten Fahrzeug zu einem Unfall kommen (was wir nicht hoffen) so ist dieses als Arbeitsunfall zu werten und führt entsprechend bei der Lohnfortzahlung oder (bitte nicht) bei einem tödlichen Unfall zu einer anderen besseren Wertung der Rentenansprüche für euch!

Kommt immer ohne Unfall Heim oder gut an eure GTL

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