Artikel 12 der 561/2006/EG Neuvorschlag!
von Manfred Gadau (Kommentare: 0)
Artikel 12 der 561/2006/EG Neuvorschlag !
In Artikel 12 werden folgende Absätze angefügt :
„ sofern die Sicherheit im Straßenverkehr nicht gefährdet wird , kann der Fahrer unter außergewöhnlichen Umständen auch von Artikel 6 Absätze 1 und 2 und von Artikel 8 Absatz 2 abweichen, indem er die tägliche und die wöchentliche Lenkzeit um bis zu einer Stunde überschreitet, um die Betriebsstätte des Arbeitgebers oder den Wohnsitz des Fahrers zu erreichen, um eine wöchentliche Ruhezeit einzulegen.
Und nun kommt es ganz Dicke ! Das ist offensichtlich als Belohnung für die „ Corona – Helden „ gedacht oder doch nicht ? Aber das macht die Arbeit für das Fahrpersonal erträglicher und den Verkehr sicherer ? Echt zweifel ?
Unter den gleichen Bedingungen kann der Fahrer die tägliche und die wöchentliche Lenkzeit um bis zu zwei Stunden überschreiten, sofern eine ununterbrochene Fahrtunterbrechung von 30 Minuten eingelegt wurde , die der zusätzlichen Lenkzeit zur Erreichung der Betriebsstätte des Arbeitgebers oder des Wohnsitzes des Fahrer , um dort eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit einzulegen , unmittelbar vorausgeht .
Fangen wir mal an zu Rechnen denn wir müssen das ja Tag – Täglich können ! Und zwar Real !
4,5 Stunden 45 Minuten oder auch 1 Stunde an Pause = 5,5 Stunden . Plus die nächsten 4,5 Stunden an Lenkzeit = 10 Stunden . Be und entladen sind noch gar nicht dabei ! Danach 1 Stunde Pause = 11 Stunden dann 1 Stunde an Lenkzeit zusätzlich = 12 Stunden dann 30 Minuten „ Pause = 12,5 Stunden und dann die letzte Stunde zusätzlicher Lenkzeit macht also 13,5 Stunden an Stress und verhindert sooooo viel Unfälle oder was ?
Der Fahrer hat Art und Grund dieser Abweichung spätestens bei Erreichen des Bestimmungsorts oder des geeigneten Halteplatzes handschriftlich auf dem Schaublatt des Kontrollgeräts , einem Ausdruck aus dem Kontrollgerät oder im Arbeitszeitplan zu vermerken .
Jede Lenkzeitverlängerung wird durch eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen , die zusammen mit einer beliebigen Ruhezeit ohne Unterbrechung bis zum Ende der dritten Woche nach der betreffenden Woche genommen werden muss.
Die großen der Branche ( allen voran der Staat selbst mit seiner eigenen DHL oder Schenker ) werden jubeln . Denn sie haben überall Niederlassungen und Betriebsstätten . Die kleinen Familienunternehmen werden das zu spüren bekommen mit ihrem Fahrpersonal . Und wieder fehlt es …..sofern der Fahrer sich dazu entscheidet kann er …...
Unternehmer und Dispo werden hörbar Jubeln. Und das soll also die Verkehrssicherheit steigern ? Man muss wohl im Elfenbeinturm in Brüssel leben um das zu glauben ! Frage welche Seite der Arbeitnehmerseite wurde denn bei der Erstellung dieser Vorschläge mit einbezogen ?
Die ausgesuchten Ja – Sager doch wohl nicht ? Da sind wir aber Erleichtert ! Nicht das wieder diese Lebensnahen Vertreter der Gewerkschaften waren die fff Hüpfen und das so toll finden .
Es gibt eben solche und solche das müssen wir alle wieder zur Kenntnis nehmen .
Versprochen ! Wir werden immer „ ein sicherer Hafen „ für euch sein !