An der Ampel falsch eingeordnet.

von Manfred Gadau (Kommentare: 0)

Gerade in Städten kann man es immer wieder sehen, dass sich Verkehrsteilnehmer an Ampeln falsche eingeordnet haben und dann bei Signalwechsel Blitzartig in die andere Spur wechseln.

Vorsicht, dass kann Teuer zu stehen kommen! In einem solchen Fall, hat man einer Autofahrerin wegen vorsätzlichen „Rotlichtverstoßes“ mit 400 € Bußgeld schmerzhaft belegt und ein einmonatiges Fahrverbot kam noch hinzu!

Die Fahrerin legt zwar Berufung ein, dass hatte jedoch keinen Erfolg vor dem Oberlandesgericht Brandenburg. Dort sah man den Bußgeldbescheid als Rechtmäßig an.

Die Frau hatte sich in einer Ortschaft in eine Linksabbiegerspur eingeordnet und befahren. Die Ampel zeigte für sie Rot an. Nach kurzem Stopp entschied sie sich aber doch geradeaus zu fahren. Trotz, dass die Ampel für die Geradeausspur auf Grün stand, wurde ihr das als Rotlichtverstoß zur Last gelegt. Das Gericht begründete es damit, dass sie über die Haltelinie der Linksabbiegerspur in die Kreuzung eingefahren ist.

Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg : Beschluss vom 14.04.2022

                                             Az. : 2  OLG  53  Ss  - Owi 462/ 21

Mit kollegialen Grüßen eure GTL

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