Äußerste Vorsicht bei Stopp & Go und gerade mit dem LKW

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Im Ort Glinde kam es 2021 zu einem dramatischen Unfall mit dramatischen Folgen. Es wurde eine 85-jährige Fußgängerin auf einem Zebrastreifen beim Überqueren eines Fußgängerüberwegs von einem Kollegen mit dem LKW überrollt!

Zudem zeigte die Fußgänger zum Zeitpunkt des schlimmen Unfalls zudem Grün für die Frau an. Zum Zeitpunkt des Unfalls herrschte stockender Verkehr, weshalb sich der LKW auf dem Fußgängerüberweg befand! Das bedauernswerte Unfallopfer verlor dabei ihr komplettes Linke Bein.

Die Haftpflichtversicherung zahlte an das Unfallopfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 €. Dies war dem Unfallopfer zu gering und erhob infolgedessen nun Klage gegen den LKW – Fahrer, auch gegen die Halterin des LKW so wie der Haftpflichtversicherung auf ein Schmerzensgeld in Höhe von   80 000€.

Das angerufene Landgericht erkannte eine Schuld des LKW-Fahrers in seinem begangenen Verstoß gegen § 26 Abs. 2 StVO. Folglich dürfen Fahrzeuge auch bei stockendem Verkehr grundsätzlich nicht auf den Fußgängerüberweg fahren, wenn sie auf diesem zum Stehen kommen und warten müssen. Es ist dabei unerheblich, ob das Fahrzeug noch bei für ihn grünem Lichtzeichen in die Kreuzung einfahren kann. Der LKW – Fahrer hätte sich schon beim Anfahren vergewissern müssen, ob er niemanden gefährden würde. Denn mit dem möglichen Überqueren der Straße durch andere Verkehrsteilnehmer, aber erst recht wie hier, im Bereich einer Fußgängerampel. Hier muss ein Fahrer immer damit rechnen, dass sein Fahrzeug wegen des stockenden Verkehrs zum Halten kommen kann. Er habe hier in diesem Fall auch keine Vorfahrt gehabt als Kreuzungsräumer.

Das angerufene Gericht konnte auch kein Fehlverhalten der Klägerin erkennen. Zwar habe sie sich vor ihrem Betreten der Fußgängerfurt durchaus vergewissern müssen, dass der beklagte LKW -Fahrer wartet. Aber hier liegt ein weit überwiegendes Verschulden des Beklagten vor, hinter dem das Mitverschulden der Klägerin zurücktrete.

Das Landgericht sprach der Klägerin ein weiters Schmerzensgeld in der Höhe von 60 000€ zu.

Quelle: Landgericht Lübeck, Urteil vom 29.09.2023 –3  O  336/22

Bitte kommt ohne jegliche Art von Unfällen oder körperlichen Schäden jeden Tag wieder Heim. Achtet also immer darauf, dass ihr die Zebrastreifen also die Fußgängerüberwege stets freihaltet.

Euer GTL …..vom Fach …. Wie seit ihrer Gründung!

 

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